1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstücksgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden?
2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird?
3. Über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn.
4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung seines Geschäfts aufgenommenes Darlehen).
1. Kann der Verpfänder des Geschäftsanteils einer Gesellschaft mbH. das Stimmrecht auf den Pfandgläubiger übertragen?
2. Kann der Pfandgläubiger mit dem ihm verpfändeten Geschäftsanteil anders stimmen als der Verpfänder mit einem ihm verbliebenen, nicht verpfändeten Anteil?
3. Wie wirken Beschränkungen in der Ausübung des Stimmrechts und die Anfechtung seiner Übertragung wegen eines Willensmangels gegenüber der Gesellschaft mbH.?
1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG. maßgebend?
2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll?
3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde?
Ist der obsiegende Scheidungskläger für mitschuldig zu erklären, wenn zur Rechtfertigung des Scheidungsanspruchs verziehene Verfehlungen mitherangezogen werden mußten, die unverziehen allein schon als Scheidungsgrund hingereicht hätten, denen aber ebenfalls verziehene eigene schwere Eheverfehlungen gegenübergestanden hatten?
Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist?
Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs auf die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann?
Ist die Beweislast im Falle des § 181 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag anders verteilt als in dem des § 170 Abs. 1 das.? Kommt es auf die Art des "Unfalls" an? Welche Anforderungen an die Beweisführung sind zu stellen?
1. Inwieweit ist der Zwangsversteigerungsrichter verpflichtet, die ihm nach § 19 Abs. 2 ZVG. vom Grundbuchamt erteilten Abschriften und Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu prüfen?
2. Welche Pflichten liegen dem Zwangsversteigerungsrichter bei Bestellung und Überwachung des Zustellungsvertreters gemäß § 6 ZVG. ob?
3. Genügt das Grundbuchamt in der Regel der ihm im § 19 Abs. 2 ZVG. auferlegten Verpflichtung, die bei ihm bestellten Zustellungsbevollmächtigten zu bezeichnen und Nachricht zu geben, was ihm über Wohnort und Wohnung der eingetragenen Beteiligten und deren Vertreter bekannt ist, wenn es dem Versteigerungsgericht eine beglaubigte Abschrift des Wohnungsblatts übersendet?
4. Über die Bedeutung des Wohnungsblatts (§ 21 Nr. 5 der Aktenordnung vom 28. November 1934 -- DI. S. 1492 --).