1. Kann der Notweg über ein Nachbargrundstück nur in Höhe des Erdbodens beansprucht werden?
2. Wird das Recht auf den Notweg durch das Bestehen einer schuldrechtlichen Gebrauchsbefugnis (Miete) ausgeschlossen?
3. Kann ein Notwegrecht auch dann entstehen, wenn von zwei einheitlich eingerichteten, aber rechtlich selbständigen Grundstücken das eine durch Zwangsversteigerung in fremde Hand gelangt?
Ist eine Wundinfektion, bei welcher der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist, auch dann ein Versicherungsfall nach § 2 II 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einzel-Unfallversicherung, wenn die Unfallverletzung aus der Zeit vor Beginn der Versicherung stammt?
1. Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung?
2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 VVG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist?
3. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt?
4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer?
1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam?
2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden?
Sind die §§ 4 und 7 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Juli 1934 zum Generalabkommen zwischen den deutschen bergbaulichen Syndikaten und dem deutschen Kohlenhandel vom 15. Juni 1933/27. Juli 1934 vereinbar mit den §§ 50 und 64 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (RGBl. S. 342) und mit der Bekanntmachung des Reichskohlenrats betr. die Voraussetzungen für den waggonweisen Bezug von Brennstoffen vom 8. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936)?
1. Grenzen der Beschränkung -- im Gegensatz zur Ausschließung -- der Öffentlichkeit der Verhandlung (im Ortstermin).
2. Kann eine Partei auf die Befolgung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung wirksam verzichten?
3. Zur Feststellung von Zeugenaussagen.
Unter welchen Umständen hat der Schadensersatzpflichtige nach § 843 Abs. 2 Satz 2 BGB. Sicherheit zu leisten? Welche Bedeutung hat dabei der Umstand, daß der Ersatzpflichtige gegen Haftpflicht versichert ist?
Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt?
Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war?