1. Wird die Rechtswirksamkeit der Abtretung eines auf Vertragsverletzung gestützten Schadensersatzanspruchs dadurch in Frage gestellt, daß die Vertragshaftung zur Herstellung desselben wirtschaftlichen Zustandes führt, der bestehen würde, wenn die Haftung auch auf Grund unerlaubter Handlung bestände und ein hierauf gestützter Anspruch nicht abtretbar wäre?
2. Geht im Falle der Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung durch die Zahlung seitens des Versicherers der Anspruch des Dritten auf den Versicherer über?
3. Kann im Falle der Haftpflichtversicherung dem Anspruch des Versicherers, der auf Abtretung des Anspruchs aus § 1542 RVO. und des Anspruchs des Verletzten gestützt wird, entgegengehalten werden, daß der Versicherte, für den der Versicherer Zahlung geleistet hat, dem Beklagten ausgleichspflichtig sei?
Kann der aus einem Patent oder einer ausschließlichen Patentlizenz bei Verletzung des Rechts erwachsende Unterlassungsanspruch ohne gleichzeitige Übertragung des Patents oder der Lizenz abgetreten werden?
Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer Tageszeitung für die Schäden, die durch die Veröffentlichung einer Falschmeldung über die ungünstige Vermögenslage eines Beziehers erwachsen?
Kann, wenn ein vorläufig vollstreckbares und vollstrecktes Urteil aufgehoben und der Kläger zum Schadensersatz verurteilt worden ist, diese Entscheidung gegen den Zessionar, dem der Klaganspruch nach Eintritt der Rechtshängigkeit abgetreten worden ist, vollstreckt und zu diesem Zwecke die Vollstreckungsklausel gegen ihn erteilt werden? In welchem Verfahren muß der Einwand erhoben werden, daß der Empfänger des beigetriebenen Betrages nicht mehr bereichert sei?
1. Liegt dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG. vor, wenn über die Notwendigkeit des Sonderbeschlusses einzelner Aktionärgruppen einmal zu § 288 Abs. 3 HGB. entschieden worden ist und nun erneut zu § 275 Abs. 3 a. a. O. entschieden werden soll?
2. Ist ein Sonderbeschluß der in Betracht kommenden Aktionärgruppen auch dann erforderlich, wenn der Gesamtbeschluß der Generalversammlung einstimmig gefaßt ist?
3. Hat das Registergericht beim Fehlen des notwendigen Sonderbeschlusses die Eintragung einer Satzungsänderung abzulehnen?
Liegt der Nichtigkeitsgrund der Namensehe schon dann vor, wenn nach dem Willen eines der Eheschließenden die eheliche Lebensgemeinschaft nicht begründet werden soll, oder muß der Wille beider Eheschließenden in dieser Hinsicht übereinstimmen?
1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken geschehenen bewußten Verleitung zum Vertragsbruch noch der Erlangung eines geschäftlichen Vorsprungs vor den vertragstreuen Mitbewerbern?
2. Ist die reversmäßige Vertriebsbindung durch Verbot der Weiterveräußerung von Parfüm-Markenartikeln an Wiederverkäufer sittenwidrig?
3. Umfaßt die Verpflichtung zur Auskunfterteilung des wegen Verleitung zum Vertragsbruch im gewerblichen Wettbewerb zum Schadensersatz Verurteilten auch die Pflicht zur Nennung des Namens des vertragsbrüchigen Wiederverkäufers?
1. Haftet der Preußische Staat, wenn durch Fahrlässigkeit eines Katasterbeamten bei Fortschreibung der Gebäudesteuerrolle unrichtige Bestandsangaben in das Grundbuch gelangt sind und infolgedessen jemand, der im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Angaben das Grundstück beleiht, zu Schaden kommt?
2. Wieweit wird in solchem Falle die Haftung des Preußischen Staates durch Vermerke auf den Auszügen aus der Gebäudesteuerrolle ausgeschlossen?