1. Wie verhält sich die Beamtenhaftungsvorschrift in § 839 BGB. zu den allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen?
2. Zur Frage der schuldhaften Amtspflichtverletzung, wenn ein Beamter im Rahmen seiner Zuständigkeit vorsätzlich oder fahrlässig an eine ausländische Behörde unwahre Mitteilungen über einen Dritten macht.
Inwieweit findet die Ausführungsanweisung vom 29. September 1934 zum § 27 der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung auf den Fall Anwendung, daß von zwei sich auf derselben Straße begegnenden Kraftfahrzeugen das eine beim Einbiegen in eine Seitenstraße die Fahrbahn des andern kreuzt?
1. Ist der Bürgermeister einer preußischen Gemeinde oder der Amtsvorsteher über eine solche Gemeinde zur Stellung des Entmündigungsantrags wegen Verschwendung berechtigt?
2. Genügt es, wenn der Antrag des Bürgermeisters während des gegen den Entmündigungsbeschluß geführten Anfechtungsprozesses durch den Landrat nachträglich genehmigt wird?
1. Kann die Revision auf die Verletzung einer Vorschrift des Deutschen Arzneibuchs gestützt werden?
2. Inwieweit hat das Revisionsgericht gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die erst nach der Verkündung des Berufungsurteils erlassen sind?
Kann der Patentinhaber gegen die eine Nichtigkeitsklage abweisende Entscheidung des Reichspatentamts mit der Begründung Berufung einlegen, daß sein Patent in den Gründen der Entscheidung zu Unrecht einschränkend ausgelegt worden sei?
1. Ist Sprungrevision zulässig, wenn zunächst Berufung eingelegt war, die dann aber zurückgenommen wurde? Kann die Sprungrevision auf rechtsirrige Versagung des ordentlichen Rechtswegs gestützt werden?
2. Kann ein Rechtsanwalt, dessen Zulassung nach § 3 des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 (RGBl. I S. 188) zurückgenommen wurde, wegen einer dabei angeblich begangenen Amtspflichtverletzung Schadensersatz im ordentlichen Rechtsweg fordern? Ergibt sich eine Beschränkung des ordentlichen Rechtswegs schon aus dem politischen Charakter des beanstandeten Hoheitsaktes?
3. In welchen Grenzen ist schon bei Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs das Vorliegen der behaupteten Amtspflichtverletzung zu untersuchen?
4. Zur Auslegung des Gesetzes über den Ausgleich bürgerlichrechtlicher Ansprüche vom 13. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1235).
1. Zur Auslegung der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Bestimmung, wonach der im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehene Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Schließung, Abänderung oder Wiederinkraftsetzung der Versicherung stattfindet.
2. Zur Auslegung der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Bestimmung, wonach bei Verschiedenheit der Person des Verfügungsberechtigten und des Versicherten eine Abtretung oder Verpfändung der Rechte aus der Versicherung sowie eine sonstige Verfügung über diese Rechte nur mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten zulässig ist.
3. Über die Rechte des Versicherungsnehmers, der einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht an der Versicherungsforderung eingeräumt hat.
1. Über die Natur des Treuhandverhältnisses. 2. Zur Frage der Beweislast bei der Anfechtung eines zwischen Verwandten vorgenommenen Erfüllungsgeschäfts.
3. Zur Frage der Unentgeltlichkeit in § 3 Nr. 3 AnfG.
1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, bei dessen Abschluß sich beide Parteien in einem Irrtum über die Geschäftsgrundlage befunden haben.
2. Welche Anforderungen sind an den Entlastungsbeweis nach § 831 BGB. zu stellen bei der Haftung einer Stadtgemeinde für die Verkehrssicherheit der Straßen?