Wie wirkt sich in einem Falle, wo der Kaufpreisschuldner Kundenwechsel in Zahlung gibt und später er sowohl wie der Wechselschuldner ins Vergleichsverfahren gehen, die Zahlung der Vergleichsquote auf die Wechsel in bezug auf den Bestand der Kaufpreisschuld und auf die Quote im Vergleich des Kaufpreisschuldners aus?
1. Ist die Rückversicherung eine echte Versicherung? 2. Sind die Vorschriften des § 80 VAG. trotz der Bestimmung des § 186 VVG. im Konkurse des Rückversicherers anwendbar?
1. Kann ein Schiedsgericht eingesetzt werden, das an Stelle des ordentlichen Gerichts nach § 319 BGB. eine Leistung festsetzt, ohne daß eine Bestimmung durch einen Dritten vorausgegangen wäre?
2. Können einem Schiedsgericht Richtlinien für die Entscheidung gegeben werden?
Wann kann eine Sicherheit im Sinne von § 54 BörsG. mit einer Forderung auf Lieferung von Wertpapieren bestellt werden, die dem Kunden gegen den Bankier zusteht?
1. Welche Einwendungen können im Rechtsstreit mehrerer Pfändungspfandgläubiger gegen den Bestand des Pfandrechts vorgebracht werden?
2. Wird die inländische Rechtsverfolgung gegen einen ausländischen Gemeinschuldner durch den im Auslande eröffneten Konkurs gehindert? Ist die Klage gegen den Gemeinschuldner oder seinen Konkursverwalter zu richten? Ist hierfür von Bedeutung, ob nach dem ausländischen Recht die Vertretungsmacht der Organe der in Konkurs verfallenen Aktiengesellschaft durch die Konkurseröffnung aufgehoben wird?
3. Wird der ausländische Konkursverwalter dem inländischen Gläubiger gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn er einem ausländischen Gläubiger bei der schnellen Beschaffung eines vollstreckbaren Titels behilflich ist, um diesem bei der Pfändung von Inlandsvermögen des Gemeinschuldners den Vorsprung vor dem inländischen Gläubiger zu verschaffen?
1. Liegt eine Firmenfortführung im Sinne der §§ 22, 25 HGB. vor, wenn Firmen mehrerer Unternehmungen zu einer neuen Firma zusammengefaßt werden?
2. Inwieweit dienen die gesetzlichen Vorschriften über die Pflichten der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft dem Schutze der Gläubiger?
3. Können sich Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, die aus Anlaß einer Kapitalerhöhung eine unrichtige Erklärung über Bareinzahlung abgegeben haben und deshalb auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, mit dem Einwand entlasten, sie hätten den ihnen bekannten Sachverhalt rechtlich unrichtig beurteilt?
4. Unter welchen Voraussetzungen besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer unrichtigen Erklärung der vorerwähnten Art und dem Schaden?
5. Sind die Ersatzansprüche aus § 241 Abs. 3 HGB. (§ 84 Abs. 3 AktG.) Schadensersatzansprüche? Welche Besonderheiten weisen sie auf, und zwar insbesondere der Ersatzanspruch wegen Ausgabe von Aktien vor voller Leistung des Nennbetrages?
1. Handelt der vom Landrat ordnungsgemäß verpflichtete Nachtwächter einer Gemeinde, der, ohne zur Führung einer Dienstwaffe befugt zu sein, aus einer ihm persönlich gehörigen Schußwaffe auf einen Dritten einen Schuß abgibt, ohne weiteres in amtlicher Eigenschaft und in Ausübung öffentlicher Gewalt, wenn er sich im Zeitpunkte der Abgabe des Schusses im Dienste befindet?
2. Wem liegt für die Sachbefugnis des Nachtwächters als Beklagten die Beweislast ob, wenn der Verletzte den Nachtwächter mit der Begründung in Anspruch nimmt, dieser habe ihn aus rein persönlichen Beweggründen angegriffen, und der Nachtwächter sich damit verteidigt, daß er in Notwehr und deswegen in amtlicher Eigenschaft und in Ausübung öffentlicher Gewalt gehandelt habe? Inwieweit können dabei die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins Anwendung finden?
3. Welche Anforderungen sind bei der Nachprüfung in der Revisionsinstanz an die Beweiswürdigung des Berufungsrichters zu stellen, wenn im ersten und zweiten Rechtsgange der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht beobachtet worden ist?
Muß sich der Versicherungsnehmer bewußt falsche Angaben eines Dritten bei der Schadensermittlung als eigene anrechnen lassen, wenn er ihn zwar nicht zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen bestellt, es aber zugelassen hat, daß er sich an den Schadensverhandlungen beteiligte und dabei jene Angaben machte?