Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die Verfügungen des überlebenden Teils, soweit sie sich von denen des Verstorbenen nicht sondern lassen, ausnahmslos zu verkünden?
1. Was ist unter "Rechtsmittel" im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB. zu verstehen?
2. Entfällt nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. die Schadensersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung schon dann ohne weiteres, wenn der Geschädigte unterlassen hat, gegen das eine anderweitige Ersatzmöglichkeit versagende, sachlich unzutreffende Urteil eines Amtsgerichts Berufung einzulegen oder auch nur beim Landgericht das Armenrecht für die Berufung nachzusuchen?
1. In welchem Umfang ist in der Revisionsinstanz zu prüfen, ob für die geforderte Leistung des Beklagten das Erfordernis der Genehmigung der Devisenstelle erfüllt ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Berufungsrichter davon absehen, die Aussagen der vernommenen Zeugen im Sitzungsprotokoll oder im Urteil festzustellen?
1. Kann ein Beamter, der auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden ist, im ordentlichen Rechtsweg auf Zahlung von Ruhegeld klagen?
2. Entscheidet sich die Frage, von wem ein auf Grund des genannten Gesetzes entlassener Gemeindebeamter Ruhegeld fordern kann, nach Reichsrecht oder nach Landesrecht?
Kann ein Nachlaßgläubiger, der selbst Miterbe ist, die gesamtschuldnerische Haftung jedes seiner Miterben auf den vollen Betrag seiner Forderung in Anspruch nehmen?
1. Muß der Notar, der die Abtretung einer Briefhypothek beurkundet, für die Rechtswirksamkeit dieser Abtretung sorgen?
2. Muß der Notar in solchem Fall insbesondere die Personengleichheit des die Abtretung Erklärenden mit dem im Hypothekenbrief genannten Gläubiger gleichen Namens prüfen?
3. Wird bei der Briefhypothek der Schuldner befreit, wenn er gutgläubig an den als Hypothekengläubiger Eingetragenen zahlt, der jedoch in Wirklichkeit nicht mehr Gläubiger ist, weil er die Hypothek in schriftlicher, nicht beglaubigter Form unter Übergabe des Hypothekenbriefes abgetreten hat?
1. Kann die Verfügung des Vorsitzenden, durch die er die Frist für die Berufungsbegründung verlängert, in zwei Teile zerlegt werden, von denen der eine der förmlichen Zustellung bedarf, während bei dem anderen eine formlose Mitteilung genügt?
2. Wird eine solche Verfügung nur durch förmliche Zustellung wirksam? Genügt es, daß ihre Mitteilung an den Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers vom Vorsitzenden des Berufungsgerichts unter Umgehung der Geschäftsstelle unmittelbar veranlaßt wird?
1. Sind für Ansprüche der Reichsbahnbeamten gegen die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig?
2. Gilt Art. 7 Abs. 1 der 12. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12. Dezember 1923 noch?
3. Schließt diese Vorschrift auch Schadensersatzansprüche aus, die auf Fürsorgepflichtverletzung gestützt werden?
4. Liegt in der Nichtzahlung von Gehalt, das einem Beamten geschuldet wird, stets eine schuldhafte Amtspflichtverletzung?
1. Kann der Anfechtungsschuldner geltend machen, daß der Anfechtungsgläubiger wegen seines vollstreckbaren Anspruchs befriedigt sei?
2. Kann der Grundstückseigentümer, der Eigentümergrundschulden als Sicherheit für die persönliche Schuld eines anderen hingegeben hat, von dem Gläubiger, der sich aus den Grundschulden befriedigt, Abtretung der Forderung gegen den persönlichen Schuldner verlangen?