Steht dem Bürgen der Rückgriff gegen den Hauptschuldner in voller Höhe der Forderung zu, wenn er sich mit dem Gläubiger auf Zahlung eines geringeren Betrags verglichen hat?
Liegt in der Verwendung eines eingetragenen Bildzeichens mit einer das Bild deutenden Unterschrift eine warenzeichenmäßige Verwendung der Unterschrift, durch welche in den Schutzbereich eines fremden Wortzeichens eingegriffen werden kann?
1. Kündigung eines auf Kündigung angestellten preußischen Hofbeamten durch den Finanzminister auf Grund der Verordnung vom 10. März 1919.
2. Standen die preußischen Hofbeamten nur im Beamtenverhältnis oder zugleich auch in einem bürgerlichrechtlichen Dienstverhältnisse zu dem Könige?
3. Sind gegenüber dem die Kündigung für zulässig erklärenden Inhalte der Anstellungsurkunde mündliche Äußerungen der Anstellungsorgane, die Kündigungsklausel stehe nur auf dem Papier, eine Kündigung sei ausgeschlossen, wirksam?
1. Wann liegt ein dem § 5 des preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 genügender Bescheid des Gemeindevorstandes vor?
2. Sind Ansprüche aus diesem Gesetze ausgeschlossen, wenn der zugrunde liegende Tatbestand als Kriegsschaden im Sinne des Reichsgesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden vom 3. Juli 1916 angesehen werden kann?
3. Hat das Reichsgesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 im Saargebiete Geltung?
Können nach § 224 preuß. ABG. bei einem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verliehenen Bergwerkseigentum auch noch nach diesem Zeitpunkte Freikuxe erworben werden?
1. Ist für den Anspruch auf den Gasaufpreis gemäß § 8 der Ausführungsbestimmungen des Reichskommissars für Elektrizität und Gas zu seiner Verordnung vom 26. Juli 1917 der Rechtsweg zulässig?
2. Wer ist anspruchsberechtigt?
3. Ist die Aufpreisanordnung materiell gültig?
4. Trifft sie auch die sog. kriegsnotwendigen Betriebe?
5. Bestehen gegen die formelle Gültigkeit der Verordnungen des Reichskommissars vom 26. Juli 1917 deshalb Bedenken, weil zur Zeit ihres Erlasses die Ernennung und die Delegation des Reichskommissars zur Regelung der Gasbewirtschaftung noch nicht öffentlich bekannt gemacht war?
1. Unter welchen Umständen kann bei Verträgen zugunsten Dritter der Versprechensempfänger wegen Verletzung der dem Dritten zugewendeten Rechte vom Vertrage zurücktreten?
2. Ist nach Art. 15 § 7 preuß. AusfG. z. BGB. der Rücktritt vom Vertrage wegen Nichterfüllung von Leibgedingspflichten auch demjenigen versagt, welcher sich bei der Veräußerung seines Grundstücks die Gewährung eines Leibgedinges zugunsten des Altsitzers hat versprechen lassen?