1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster Geldentwertung von einem Kunden der Bank erteilter "Auftrag" zur Lieferung von "Vorkriegspfandbriefen" und dessen Ausführung zu beurteilen?
2. Greift der Einwand der Verwirkung auch dann nur in Sonderrechtsgebieten (wie Aufwertung, Arbeitsrecht, gewerblichem Rechtsschutz) durch, wenn besondere Umstände die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen?
Liegt eine unzulässige Einwirkung von einem Grundstück auf ein benachbartes in dem Falle vor, wenn durch Anschüttungen auf jenem ein Steigen des Grundwasserspiegels auf diesem bewirkt wird, ohne daß aber eine Zuführung von dem einen Grundstück auf das andere stattfindet?
1. Gelten im Sinne des § 1 des Preußischen Wegereinigungsgesetzes alle öffentlichen Wege in der geschlossenen Ortslage als überwiegend dem inneren Verkehr dienend? Zum Begriff der geschlossenen Ortslage.
2. Sind die verfassungsmäßigen Vertreter einer Stadtgemeinde verpflichtet, nach schwerem Unwetter für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Straßen zu sorgen?
1. Unterliegt der Formvorschrift des § 313 BGB. ein Vertrag, wodurch der in Ansehung eines Grundstücks zum Vorkauf Berechtigte die ihm aus der Ausübung des Vorkaufsrechts erwachsenen Ansprüche auf einen Dritten überträgt?
2. Verstößt es gegen die Vorschrift des § 514 BGB., wenn ein Vorkaufsberechtigter sich einem Dritten gegenüber verpflichtet, das Vorkaufsrecht auszuüben und über die ihm aus der Ausübung erwachsenen Rechte nach Weisung dieses Dritten zu verfügen?
3. Zur Auslegung der § 170 Nr. 1, § 171 Nr. 1 FGG.
1. Unter welchen Voraussetzungen hat ein auf Grund von § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 in den Ruhestand versetzter Beamter Anspruch auf Gewährung von Ruhegeld?
2. Ist die Kriegsdienstzeit eines Beamten auf die Dienstzeit anzurechnen, die für die Entstehung seines Ruhegeldanspruchs maßgebend ist?
Ist der Erwerb, den eine Witwe infolge des Wegfalls ihrer Pflichten gegen den Mann durch eigene Arbeit erzielt oder erzielen könnte, anzurechnen auf den Schadensersatz, den ihr wegen des Verlustes ihres Unterhaltsanspruchs gegen den Mann der für dessen Tod haftende Ersatzpflichtige zu leisten hat?
1. Können Lebensversicherungsansprüche gegenüber einer ausländischen Versicherungsgesellschaft frei aufgewertet werden, wenn das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung festgestellt hat, daß die Gesellschaft als eine unter Reichsaufsicht stehende Unternehmung anzusehen sei?
2. Welche Bedeutung kommt dabei der Feststellung des Tatrichters zu, daß der Gesellschaft ihr Prämienreservefonds zur Durchführung des Aufstockungsverfahrens zur Verfügung gestanden habe?
1. Steht die Verzeihung auch dann der Scheidungsklage im Wege, wenn sich nachträglich nicht vorausgesehene, dem Eheleben abträgliche Wirkungen der verziehenen Verfehlung zeigen?
2. Wird die Scheidungsklage durch die Rechtskraft eines früheren Urteils gehindert, welches das auf jene Verfehlung gestützte Scheidungsbegehren wegen der erteilten Verzeihung abgewiesen hat?
1. Findet Art. 124 des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche auf öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche des Staates oder eines Kommunalverbandes gegen seine Beamten aus Amtspflichtverletzungen Anwendung?
2. Wann verjähren öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche der bayerischen Gemeinden gegen ihre Beamten aus Amtspflichtverletzungen?
3. Gilt die in § 97 Abs. 3 ZPO. getroffene Kostenregelung auch, wenn statt des Reiches oder eines Staates ein Kommunalverband Revisionskläger ist?