Ist die Anwendung des §. 4 des Gerichtskostengesetzes auf diejenigen Fälle beschränkt, in welchen die Höhe angesetzter Gebühren oder die Notwendigkeit angesetzter Auslagen den Gegenstand der Erinnerung bezw. Beschwerde bildet?
Liegt eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruches dann vor, wenn das Gericht nach erfolgter Beschlußfassung, die Verhandlung zunächst auf den Grund des Anspruches zu beschränken, auf Abweisung der Klage erkannt hat?
1. Neuer selbständiger Beschwerdegrund nach §. 531 Abs. 2 C.P.O. ungeachtet eines den Worten nach die Beschwerde einfach verwerfenden Beschlusses des Beschwerdegerichtes.
2. Voraussetzungen eines Streites im Zwangsvollstreckungsverfahren über die Anwendbarkeit des §. 749 Abs. 3, bezw. Abs. 5 C.P.O.
3. Hat der Schuldner, welcher eine durch das Vollstreckungsgericht verfügte Zwangsvollstreckung in eine Forderung angreifen will, sich dazu des Antrages an das Vollstreckungsgericht nach §. 685 Abs. 1 oder der sofortigen Beschwerde nach §. 701 C.P.O. zu bedienen?
Besteht der Gegenstand des Streites nur noch in dem Kostenpunkte, und ist deshalb die Berufung gegen das einen durch Beschluß angeordneten Arrest auf Widerspruch des Arrestbeklagten für gerechtfertigt erklärende Urteil unzulässig, wenn das Gericht erster Instanz hinterher auf die Anzeige des Arrestklägers, daß er die Pfandstücke freigegeben habe, dem hiermit verbundenen Antrage desselben entsprechend den Arrest durch Beschluß aufgehoben hat?
1. Kann das rechtliche Interesse an der vom Entschuldungsamt einem Gläubiger des Betriebsinhabers aufgegebenen prozeßgerichtlichen Feststellung einer streitigen Forderung mit der Begründung verneint werden, daß das Entschuldungsamt zu solcher Auflage nicht befugt gewesen sei?
2. Zum Begriff der nach dem Schuldenregelungsgesetz einer Kürzung unterworfenen Zinsen und Provisionen.
1. Besteht bei Pachtgrundstücken, die zur Neubildung deutschen Bauerntums rechtsverbindlich bereitgestellt sind, Pächterschutz?
2. Steht dem Mieter oder Pächter, der gegen den Vermieter oder Verpächter eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung hat, deswegen ein Zurückbehaltungsrecht am Grundstücke gegenüber einem späteren Erwerber des Grundstücks zu?
1. Wird der Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes dadurch ausgeschlossen, daß der Mann nur infolge von Rechtsunkenntnis nicht weiß, daß er als der eheliche Vater des Kindes gilt?
2. Unter welchen Umständen kann ein unrichtiger Inhalt der Geburtsurkunde des Kindes als höhere Gewalt angesehen werden und den Fristlauf hemmen?
1. Kann die Ehescheidungsklage des Mannes wegen Unfruchtbarkeit, wenn sie nach § 95 Satz 2 EheG. zulässig ist, schon deshalb abgewiesen werden, weil die Frau inzwischen ein Alter erreicht hat, in dem sie ohnehin unfruchtbar geworden sein müßte?
2. Zum Widerspruchsrecht nach § 55 Abs. 2 EheG.