Gehören im Sinne des § 27 des preuß. Volksschulunterhaltungsgesetzes zu den Verbindlichkeiten, die auf dem den Schulzwecken gewidmeten Vermögen einer Kirchengemeinde haften, auch diejenigen, die zum Zwecke der laufenden Schulunterhaltungskosten aufgenommen worden waren?
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn eine Partei, der eine vollständige Ausfertigung des Urteils erteilt ist, dem Gegner eine beglaubigte Abschrift ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe zustellen läßt?
Verliert ein Beamter, dem die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch ein vor Inkrafttreten der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 3. Dezember 1918 erlassenes und binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der Verordnung rechtskräftig gewordenes Strafurteil aberkannt worden ist, das von ihm bekleidete Amt?
Geht der gegen den Arbeitgeber erwachsene Schadensersatzanspruch eines Arbeiters, der ohne Betriebsunfall im Betrieb invalide geworden ist und deshalb nicht Unfallrente, sondern Invalidenrente zugebilligt erhalten hat, in Höhe der Invalidenrente auf die Versicherungsanstalt über?
1. Welchen Schutz gegen Übersetzung ihrer Werke genossen schwedische Urheber im Deutschen Reiche bis zum 1. Januar 1920? Welche Folgen hat der seit diesem Tage wirksame Beitritt Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den Übersetzungsschutz schwedischer Urheber gehabt?
2. Zum Schutze des Urhebers gegen Herausgabe seines Werkes in veränderter oder verstümmelter Form.
1. Wann beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Sachbeschädigung hinsichtlich desjenigen, durch Klagerweiterung geltend gemachten, Betrags, um welchen die Kosten der Wiederherstellung der Sache infolge der seit der Revolution eingetretenen Preissteigerung sich erhöht haben?
2. Ist Verjährung eingetreten, wenn der Kläger eine bezifferte Geldsumme als den zur Wiederherstellung nach Sachverständigengutachten erforderlichen Betrag eingeklagt hat und nach drei Jahren den Anspruch erhöht, weil der Sachverständige bei seiner Berechnung verschiedene Posten vergessen hatte?
Sind die Art. 151 Abs. 1 Satz 1 und 153 Abs. 1 des bayerischen Volksschullehrergesetzes vom 14. August 1919 mit dem Art. 128 Abs. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vereinbar?
1. Inwieweit hat das Reichstumultschadengesetz vom 12. Mai 1920 rückwirkende Kraft?
2. Greift die in § 15 Abs. 1 RTG. angeordnete Einschränkung des Ersatzanspruchs auch dann ein, wenn der Anspruch gleichzeitig auf die Vorschriften des preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 und auf Haftung aus unerlaubter Handlung gestützt wird?1
1. Ist die Vereinbarung, daß der Käufer dem Verkäufer bei einer von diesem bezeichneten Bank ein Akkreditiv zu eröffnen habe, als Bedingung anzusehen, mit deren Erfüllung der Vertrag steht oder fällt?
2. Genügt solchenfalls der Käufer seiner Vertragspflicht, wenn er mit der Akkreditivstellung eine kleine Bankzweigniederlassung beauftragt, deren Vertreter der im Vertrage bestimmten Bank unbekannt sind? Ist letztere berechtigt, eine Bestätigung der Akkreditivstellung durch die Hauptniederlassung zu fordern?
Zur Anwendung des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB. Einwirkung der Kriegsverhältnisse auf eine Vereinbarung, durch die ein Schluß über eine aus Amerika zu liefernde Ware rückgängig gemacht worden ist.