Steht dem eingetragenen Inhaber eines Gebrauchsmusters, das von einem älteren Patent abhängig ist, das Recht zu, die Nachbildung seines Gebrauchsmusters zu verbieten und wegen unbefugter Nachbildung Schadensersatz zu verlangen?
Haftet, wer zwei unter Lebenden erworbene Handelsgeschäfte unter einer aus der Verbindung der Firmennamen dieser Geschäfte gebildeten Firma als einheitliches Geschäft fortführt, auf Grund des § 25 H.G.B. für im Betriebe des Geschäftes begründete Verbindlichkeiten der früheren Inhaber?
Nach welchem Rechte richtet sich der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau, wenn das den Ehemann für schuldig erklärende, noch vor dem 1. Januar 1900 ergangene Scheidungsurteil mit einem Rechtsmittel zwar nicht angefochten, aber erst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtskräftig geworden ist?
Darf der Richter bei Entscheidung über eine auf Erklärung der Ungültigkeit einer Auflassung als eines die Gläubiger benachteiligenden Geschäftes gerichtete Klage die Frage, ob die Veräußerung zum Schein vorgenommen ist, auf sich beruhen lassen?
Kann ein Gebrauchsgegenstand, durch dessen Verwendung ein bisher unbekannter technischer Erfolg erzielt wird, wegen neuer Gestaltung geschützt werden, wenn sein Modell zwar demjenigen bereits bekannter Gebrauchsgegenstände entlehnt worden ist, aber dem Zwecke der neuen Verwendung angepaßt und demgemäß gestaltet werden mußte?
Kann eine erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft vorgenommene Eintragung in die Liste der Genossen für den Eingetragenen die Mitgliedschaft begründen? Ist bei Anwendung des § 111 (früher § 104) Abs. 1 Satz 3 des Genossenschaftsgesetzes eine auf Rechtsunkenntnis beruhende Nichtkenntnis von einem Anfechtungsgrunde als eine unverschuldete anzusehen?
Ist die von dem Aussteller eines gezogenen Wechsels vor dem Verfalltage vorgenommene Einlösung des Wechsels als unentgeltliche Verfügung des Ausstellers nach § 32 K.O. anfechtbar?
1. Wird das Rücktrittsrecht des Verkäufers dadurch ausgeschlossen, daß er den Vertrag teilweise erfüllt hat? Liegt eine Stundung des Kaufpreises vor, wenn der Kaufpreis zwar nach der Übergabe, aber vor oder bei der Auflassung des verkauften Grundstückes fällig ist?
2. Findet § 326 Abs. 1 Satz 3 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn die Teilleistung vor der Fristsetzung erfolgt ist?
3. Was ist in § 325 Abs. 1 Satz 2 und § 326 Abs. 1 Satz 3 B.G.B. unter Interesse an der teilweisen Erfüllung des Vertrages zu verstehen?
4. Kann der Rücktritt vom Vertrage (§ 349 B.G.B.) rechtswirksam im Rechtsstreite vom Prozeßbevollmächtigten des Zurücktretenden gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten des Vertragsgegners erklärt werden?