Steht einer Klage die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen, wenn der verfolgte Anspruch bereits in einem früheren Rechtsstreite geltend gemacht, aber abgewiesen worden war, weil eine thatsächliche Begründung desselben gefehlt, und Kläger es trotz Erforderns des Gerichtes abgelehnt hatte, eine solche zu geben?
Unter welchen Umständen läßt sich, wenn ohne vorher begründetes Vertragsverhältnis fahrlässigerweise eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist, ein vertragsmäßiger Anspruch auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens begründen?
Ist die Zustellung eines Urteils, bei der vom Gerichtsvollzieher als Auftraggeber eine andere Person als die Partei oder ihr im Urteil benannter Prozeßbevollmächtigter angegeben wird, geeignet, den Beginn des Laufes der Notfrist zu bewirken?
Abgrenzung der Haftung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Schadenshandlungen ihrer Vertreter nach Maßgabe der §§ 31. 89 B.G.B. gegenüber der gemäß Art. 77 Einf.-Ges. zum B.G.B. landesgesetzlich geregelten Haftung der betreffenden Korporationen für den von ihren Beamten in Ausübung der ihnen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden. Wie macht sich hierbei eine landesrechtliche Beschränkung des Rechtsweges geltend?
1. Gibt es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche eine außervertragliche Schadensersatzpflicht auch für Unterlassungen?
2. Haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche unter Umständen der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, z. B. eines Baumes, wegen Fahrlässigkeit für Schaden, der ohne sein positives Zutun durch die Sache infolge ihrer natürlichen Beschaffenheit einem anderen entsteht?
1. Ist Schiff- und Flößbarkeit ein Begriffsmerkmal des öffentlichen Flusses?
2. Ist das Recht des Anliegers eines öffentlichen Flusses zur Ableitung von Abwässern und Abwurfstoffen in diesen ein Privat- oder ein aus dem Gemeingebrauche fließendes Recht?
3. Besteht die Verpflichtung einer Ortsgemeinde, bei der Durchführung der Entwässerungsanlagen einer Kanalisation die Grundeigentümer für die dadurch bedingte Aufhebung ihrer bisherigen Befugnis zur unmittelbaren Ableitung ihrer Abwässer und Abwurfstoffe in einen öffentlichen Fluß zu entschädigen?
1. Kann dann, wenn ein Inbegriff von Sachen, insbesondere ein Warenlager, sich im unmittelbaren Besitze eines Dritten befindet, bezüglich eines realen Teils desselben durch eine von dem Eigentümer über eine gewisse, individuell nicht bestimmte Menge der Sachen getroffene Verfügung:
a) das Eigentum gemäß § 931 B.G.B. übertragen oder
b) ein Pfandrecht gemäß § 1205 Abs. 2 B.G.B. oder gemäß § 40 K.O. a. F. und § 14 Abs. 1 Einf.-Ges. zur K.O. a. F. oder
c) ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 369 H.G.B. n. F. oder des Art. 313 H.G.B. a. F. begründet werden, oder bedarf es hierzu einer individuellen Bestimmung derjenigen Bestandteile der Sachgesamtheit, an welchen das Eigentum oder der Besitz übertragen oder der Besitz bezw. Gewahrsam des Gläubigers begründet werden soll?
2. Ist die Frage der Gültigkeit und konkursrechtlichen Wirksamkeit einer vor dem 1. Januar 1900 vorgenommenen Rechtshandlung für ein nach diesem Zeitpunkte eröffnetes Konkursverfahren nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen?
1. Haftung des Verfrachters für Unfälle, von denen die Ladung beim Entlöschen des Binnenschiffs betroffen wird.
2. Zulässigkeit und Tragweite von Konnossementsklauseln, wodurch die Haftung des Verfrachters für seine Leute eingeschränkt wird.
3. Inwieweit ist die Feststellung des Zustands des Gutes durch gerichtlich ernannte Sachverständige notwendig für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Befrachters?