Wieweit ist, wenn jemand infolge eines im Kindesalter beim Betriebe einer Eisenbahn erlittenen Unfalls mit einem Gebrechen behaftet ist, der Bahnunternehmer später gegenüber dem Anspruche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit dem Einwande zu hören, daß der Verunglückte einen anderen als den von ihm gewählten Beruf hätte ergreifen sollen?
Findet § 118 des braunschweigischen Berggesetzes vom 15. April 1876, Gesetz- und Verordnungssamml. S. 109 (§ 115 des preußischen Berggesetzes vom 24. Juni 1865), auch auf Gewerkschaftsbeschlüsse Anwendung, deren Inhalt lediglich in der Ablehnung gestellter Anträge besteht?
Steht der aus § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 erhobenen Klage wegen mißbräuchlicher Benutzung der besonderen Bezeichnung einer Druckschrift, hier des Titels einer Zeitschrift, das Schutzrecht aus § 12 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 entgegen, wenn der Beklagte für den von ihm gebrauchten Zeitungstitel Eintragung in die Zeichenrolle als Warenzeichen erwirkt hat?
Kann der Spediteur an dem nach Beendigung des Flußtransportes in seine Hand gelangten Gute ein Pfandrecht wegen seiner vor Beginn dieses Trausportes gemachten Auslagen geltend machen, wenn der Absender den von dem Schiffer gezeichneten Ladeschein, in dem diese Auslagen nicht vermerkt waren, dem gutgläubigen Ladungsempfänger ausgehändigt hatte?
Ist ein Wechselprotest ungültig, wenn in der Abschrift des Wechsels die Bezeichnung des Remittenten und eins von mehreren aufeinander folgenden Blankoindossamenten ausgelassen ist?
Wird auf den der Flut und Ebbe unterworfenen Flußstrecken die Grenze zwischen Flußbett und Ufer durch den mittleren höchsten Flutwasserstand, oder durch die Mittellinie zwischen dem gewöhnlichen tiefsten Ebbewasserstande und dem gewöhnlichen höchsten Flutwasserstande bestimmt?
Aussonderungsanspruch, bezw. Einrede der Arglist, der Konkursmasse gegenüber von seiten des Grundeigentümers geltend gemacht, in dessen Grundstück der Gemeinschuldner unter Mißbrauch einer Vollmacht des ersteren sich widerrechtlich einen Hypothekposten hat zuschreiben lassen.
1. Steht es mit dem Begriffe der Regalität in Widerspruch, wenn den Grundeigentümern aus eigenem Rechte die auf das Bedürfnis ihrer Grundstücke beschränkte Befugnis zur Gewinnung eines regalen Minerals zusteht?
2. Welche Thatsachen sind zu dem Nachweise erforderlich, daß durch partikuläres Gewohnheitsrecht die Gewinnung von Sandstein in einem bestimmten Bezirke Gegenstand des Bergregals geworden ist?
1. Sind die im Falle der unabsichtlichen Strandung eines Seeschiffes auf dessen Abbringung verwendeten Kosten und die zu diesem Zwecke dem Schiffe oder der Ladung absichtlich zugefügten Schäden gemäß Art. 708 Ziff. 3 Abs. 4 H.G.B. nach den Grundsätzen der großen Haverei zu verteilen, wenn keine gemeinsame Gefahr von Schiff und Ladung vorgelegen hat?
2. Setzt der auf Rückerstattung einer irrtümlich geleisteten Zahlung gerichtete Anspruch nach gemeinem Rechte die Entschuldbarkeit des Irrtumes auf seiten des Zurückfordernden voraus? Entschuldbarkeit eines thatsächlichen Irrtumes.
3. Steht dem Bereicherungsanspruche entgegen, daß der Empfänger die Zahlung, die ihm von dem Zurückfordernden irrtümlich geleistet worden ist, von einem Anderen zu fordern hatte?
4. Geht der Bereicherungsanspruch insoweit unter, als der Empfänger infolge der grundlosen Zuwendung ein Forderungsrecht eingebüßt hat, aus dessen Verwertung er sonst eine Leistung der gleichen Art gewonnen haben würde?
5. Hat gegenüber der Geltendmachung eines solchen Verlustes der Zurückfordernde das Vorhandensein der Bereicherung, oder der Empfänger ihren Ausfall zu beweisen?