Verliert der Kommittent das ihm nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere, vom 5. Juli 1896 zustehende Recht dadurch, daß ihm nach Ablauf der dreitägigen Frist das Nummernverzeichnis von dem Kommissionär zugeht, bevor er erklärt hat, von seinem Rechte Gebrauch machen zu wollen?
1. Verstößt die Annahme von Geschenken in der Kenntnis davon, daß die Mittel zu der Schenkung durch Verbrechen erlangt sind, gegen die guten Sitten?
2. Kann der unter solchen Umständen Beschenkte dem durch die Verbrechen des Schenkers Beschädigten, welcher zur Sicherung der Deckung seines Entschädigungsanspruches gegen den Verbrecher Pfändung hat bewirken lassen, entgegenhalten, daß er durch Handgeschenk Eigentümer der gepfändeten Sachen geworden sei?
Ist in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Beschwerde an das Reichsgericht zulässig? Ist insbesondere eine solche Beschwerde dann zulässig, wenn sie darauf gestützt wird, daß das Oberlandesgericht, statt nach § 28 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1898 die weitere Beschwerde dem Reichsgerichte vorzulegen, selbst darüber entschieden hat?
Kann die Übergabe eines Grundstückes zur gerichtlichen Aufsicht und Verwahrung gemäß § 234 preuß. A.L.R. I. 16 als Erfüllung eines vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstandenen Schuldverhältnisses nach diesem Zeitpunkte dienen?
1. Kommt es für die Frage, inwieweit Modelle von Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände dem Arbeits- oder Gebrauchszwecke durch eine neue Gestaltung 2c "dienen sollen", nur auf die Absicht des Anmelders an?
2. Kann die Verwendung eines bestimmten Stoffes den Gebrauchsmusterschutz begründen?
Liegt darin, daß die mit weiterer Beschwerde angefochtene Entscheidung, statt von der Kammer für Handelssachen, von der Civilkammer des Landgerichtes erlassen worden ist, eine unter § 551 C.P.O. fallende Gesetzesverletzung?
Sind Unfallverhütungsvorschriften, die von einer Berufsgenossenschaft auf Grund des § 78 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 erlassen sind, Polizeigesetze im Sinne des § 26 preuß. A.L.R. I. 6, bezw. ist § 120a Gew.O. ein solches?
Bildet der Veräußerungsvertrag oder die auf Grund dieses erklärte Auflassung den Gegenstand der Anfechtung aus §. 5 Nr. 3 des Anfechtungsgesetzes vom 9. Mai 1855?