Wird der Hypothekengläubiger, wenn das eingetragene Darlehn nicht gegeben und deshalb die Hypothek vom Eigentümer erworben ist, dadurch an der Bewilligung der Löschung oder an der Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs verhindert, daß die Hypothek zu gunsten eines Dritten gepfändet und diesem überwiesen ist?
Steht dem Grundstückseigentümer gegen die dingliche Klage eines auf Grund einer Abtretung eingetragenen Hypothekengläubigers der Einwand der Rechtshängigkeit aus einem vor der Abtretung anhängig gewordenen Prozesse zu, in welchem er als Besteller der Hypothek gegen den Rechtsvorgänger des Klägers als den ursprünglichen Gläubiger das Nichtbestehen der Hypothek aus dem ihr zu grunde liegenden persönlichen Schuldverhältnis durch Klage oder Widerklage geltend gemacht hat?
Identität des Anspruchs?
1. Bleiben für das Rücktrittsrecht des Gläubigers von einem vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossenen Vertrage infolge eines nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetretenen Leistungsverzugs des Schuldners die bisherigen Gesetze maßgebend, oder bestimmt sich dieses Rücktrittsrecht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs?
2. Voraussetzungen des Rücktrittsrechts des Gläubigers von einem Vertrage infolge Leistungsverzugs des Schuldners nach gemeinem Recht.
3. Über § 255 C.P.O.
Sind nach Art. 11 des Haager Abkommens zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts vom 14. November 1896 die Angehörigen der Vertragsstaaten, sofern sie in einem von diesen ihren Wohnsitz haben, nicht bloß von der zu gunsten der Parteien zu leistenden Sicherheit, sondern auch von dem sonst nach § 85 Abs. 1 G.K.G. von Ausländern zu leistenden dreifachen Gebührenvorschuß befreit?
Findet Revision statt gegen ein Endurteil, durch welches das Oberlandesgericht auf Beschwerde über die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung diese erlassen hat?
1. Muß bei einem Grundstückskaufvertrage die Kenntnis des Käufers von einem Mangel im Rechte sich aus dem gemäß § 313 Satz 1 B.G.B. beurkundeten Kaufvertrag ergeben, wenn der Verkäufer von der Vertretung befreit sein soll?
2. Kann der Käufer, wenn auf Grund des ihm beim Abschlusse des Kaufs bekannten Rechts eines Dritten letzterer sich im Besitze eines Grundstückteils befindet, von dem Verkäufer besitzfreie Übergabe verlangen?
3. Kann der Käufer, der durch Auflassung und Eintragung Eigentümer des gekauften Grundstücks geworden ist, falls ein Dritter auf Grund eines gegen den Käufer nicht verfolgbaren Rechts sich im unmittelbaren Besitze befindet, vom Verkäufer als mittelbarem Besitzer Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe des Grundstücks verlangen?
Inwiefern sind die Grundsätze des Handelsgesetzbuches über Aufnahme des Inventars und der Bilanz für die Aufstellung der Bilanz seitens der unter das Reichsgesetz, betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, vom 1. Mai 1889 fallenden Genossenschaften maßgebend?