1. Rechtliche Natur des Anspruchs des Versicherers an den Versicherten auf Herauszahlung des von einem Dritten zum Ersatze des versicherten Schadens Gezahlten.
2. Kann der Versicherte gegen den Anspruch des Verwalters im Konkurse des Versicherers auf Herauszahlung des nach der Konkurseröffnung von dem Dritten beigetriebenen Betrages mit einer Forderung aufrechnen, die ihm zur Zeit der Konkurseröffnung gegen den Versicherer zustand?
Kann der auf Scheidung klagende Ehegatte die Ehe wegen Irrtums anfechten, wenn der Irrtum nach Erhebung der Scheidungsklage entdeckt worden ist, bis zur Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung aber sechs Wochen abgelaufen sind?
1. Sind Verträge über die künftige Übertragung eines Amtes rechtsgültig? Rechtliche Natur solcher Verträge.
2. Findet daraus eine Klage im Rechtswege auch nur wegen des mit dem Amte verbundenen Diensteinkommens statt?
Kann gegen ein unter dem Gesetze über Markenschutz vom 30. November 1874 eingetragenes Zeichen, das nach diesem Gesetze unwirksam war, nach dessen Eintragung in die Zeichenrolle des Patentamts auf Grund des § 24 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 jene frühere Unwirksamkeit noch für die Zeit nach der Anmeldung zur Eintragung in die Zeichenrolle des Patentamts geltend gemacht werden, oder sind von jener Zeit ab für die Eintragung dieses Zeichens die §§ 9 und 12 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 ausschließlich maßgebend?
1. Verhältnis der §§ 376. 383 Abs. 1 Ziff. 5. 385 Abs. 2 C.P.O. zueinander.
2. Wird ein Anvertrautsein im Sinne des § 383 Abs. 1 Ziff. 5 C.P.O. dadurch ausgeschlossen, daß die Partei gesetzlich gezwungen gewesen ist, den Zeugen zur Wahrnehmung der Tatsachen, über die er vernommen werden soll, zuzulassen?
Beruht eine Berufungsverhandlung, in der einer der Richter nach Verlesung der Anträge durch die Parteien einen von ihm aus den Akten entworfenen Tatbestand vorträgt, und in der die Parteien, nachdem sie das Vorgetragene als richtige Wiedergabe der Verhandlungen in erster Instanz anerkannt haben, sodann weiter zur Sache verhandeln, auf Verletzung des der Civilprozeßordnung zu grunde liegenden Grundsatzes der mündlichen Parteiverhandlung?
Wie hat auf die Berufung des in erster Instanz "zur Zeit" abgewiesenen Klägers, sofern eine Urteilsabänderung zu dessen Nachteil vom Beklagten nicht beantragt ist, das Berufungsgericht zu erkennen, wenn es ein durch Eid des Beklagten bedingtes Urteil, welches als Folge der Eidesleistung die endgültige Klagabweisung, als Folge der Eidesverweigerung die klagantraggemäße Verurteilung des Beklagten ausspricht, für das richtige hält?