Sind im Gebiete der preußischen Rheinprovinz auch unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Staat und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Grund des Art. 1384 Code civil für den von ihren Beamten in Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden haftbar?
1. Sind die von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen sog. Gewinnanteilscheine, in denen dem Gläubiger ein jährlicher Höchstbetrag und ferner zur Tilgung der Rechte aus dem Schein nach Maßgabe einer Verlosung ein bestimmter Betrag aus dem Reingewinn versprochen wird, nur als Schuldverschreibungen oder außerdem noch als Rentenverschreibungen zu verstempeln?
2. Von wann ab hat der Fiskus zurückzuzahlende Stempelbeträge zu verzinsen?
1. Was ist unter "gütlicher Einigung" im Sinne des § 36 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 zu verstehen?
2. Darf auf Zahlung von Berge- oder Hilfslohn sofort geklagt werden, wenn die Festsetzung der Höhe einem Dritten überlassen, von diesem jedoch abgelehnt worden ist, oder hat auch in solchem Falle zunächst das in §§ 36 flg. der Strandungsordnung angeordnete Verfahren vor den Verwaltungsbehörden stattzufinden?
Ist ein mangels Zahlung erhobener Wechselprotest gültig, welcher gegenüber einem Vorstandsbeamten einer Reichsbankstelle ohne Feststellung der Abwesenheit des anderen Vorstandsbeamten aufgenommen wurde?
Kann für die Zwangsvollstreckung aus einem Urteile, durch welches dem Schuldner aufgegeben ist, Handelsbücher zu einem bestimmten Zwecke vorzulegen, eine zeitliche Grenze dergestalt festgesetzt werden, daß der Gläubiger die Vorlegung nur innerhalb einer gewissen Frist fordern darf?
Ist eine Benachteiligung der Konkursgläubiger im Sinne des § 30 Ziff. 1 Satz 1 K.O. durch ein vor der Konkurseröffnung zwischen dem Gemeinschuldner und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft herbeigeführt, zufolgedessen der letztere eine Hypothek an dem Grundbesitze des Gemeinschuldners dafür erwarb, daß er in Höhe derselben einzelne von dessen Gläubigern befriedigte?
1. Kann eine Klage gegen eine angeblich existierende juristische Person auch dann wegen deren mangelnder gesetzlicher Vertretung abgewiesen werden, wenn jene in Wirklichkeit dem Rechtssinne nach gar nicht vorhanden ist, gar kein rechtsfähiges Subjekt darstellt?
2. Welche Behörde ist zur gesetzlichen Vertretung des Reichs in Rechtsstreitigkeiten über solche Pensionsansprüche invalider Militärpersonen berufen, die schon vor dem Erlasse des Reichsmilitärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 gegen einen Einzelstaat begründet waren?