Kann der Eigentümer, dem eine für Baugelder bestellte Sicherungshypothek insoweit, als Baugelder nicht gegeben worden sind, als Eigentümergrundschuld zusteht, für letztere einen Vorrang geltend machen, der, um ihm Baugelder zu verschaffen, der Sicherungshypothek eingeräumt worden ist?
Ist für die Schutzfähigkeit von Geschmacksflächenmustern erforderlich, daß sie Gebilde von bestimmter Umgrenzung und Linienführung darstellen, oder können dazu auch Farben- und Glanzwirkungen genügen? Erfordernis bestimmter Formgebung mit Bezug auf die Möglichkeit der Nachbildung des Musters. Verhältnis zwischen Musterschutz und Verfahrensschutz.
Unterhaltspflicht des Ehemannes. Vertragsmäßige Festsetzung einer Unterhaltsrente zugunsten der Ehefrau für die Zeit des ehelichen Zusammenlebens und für die Zeit der Trennung.
Einfluß des Vertragsverhältnisses zwischen dem Tierhalter und dem Hufschmiede, der die Hufe eines Pferdes zu beschlagen übernommen hat, auf einen auf § 833 B.G.B. gestützten Anspruch des Hufschmiedes.
Wird in einem Falle, wo zwei Eisenbahnunternehmer für die Schadensfolgen eines durch den beiderseitigen Betrieb herbeigeführten Unfalles aus § 1 des Haftpflichtgesetzes als Gesamtschuldner haftbar geworden sind, das Recht des einen Unternehmers auf Ausgleichung nach § 426 B.G.B. dadurch ausgeschlossen, daß er daneben dem Verletzten, als seinem Fahrgast, auch aus dem Beförderungsvertrage schadensersatzpflichtig ist?
In welcher Weise hat der in § 341 Abs. 3 B.G.B. bestimmte Vorbehalt des Rechts auf die Vertragsstrafe zu erfolgen? Genügt zur Erhaltung dieses Rechts das bloße Vorhandensein eines solchen Vorbehaltwillens, oder der bloße Mangel des Willens auf seiten des Gläubigers, auf die Vertragsstrafe zu verzichten?
Hat der deutsche Richter, wenn das Vollstreckungsurteil zu dem Urteil eines ausländischen Gerichts beantragt wird, die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts frei zu prüfen, oder ist er hierbei, sofern die klagebegründenden mit den die Zuständigkeit begründenden Behauptungen zusammenfallen, durch § 723 Abs. 1 Z.P.O. hinsichtlich der Frage des Bestehens des erhobenen Anspruchs an die Entscheidung des ausländischen Gerichts gebunden?
1. In welchem Umfange besteht eine gesetzliche Ermächtigung der Frau, bei der Beschaffung von Kleidern und Putzwaren für ihren eigenen Bedarf den Mann zu vertreten?
2. Welche Bedeutung hat dabei dem einzelnen Verkäufer gegenüber der Umstand, daß die Frau solche Sachen als Vertreterin des Mannes auch von anderen Geschäften bezieht, die Bestellungen aber zusammengenommen über den Bedarf hinausgehen?