1. Kollision zwischen Firma und Warenzeichen. 2. Kann derjenige, der sich eine ihm nicht zustehende Firma als Warenzeichen hat eintragen lassen, gegen den Konkurrenten, der unter dieser Firma im Handelsregister eingetragen ist und sie auf seinen Waren und deren Verpackung anbringt, aus § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes klagen?
Kann der Ehegatte, der gleichzeitig wegen Ehebruchs und wegen Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses auf Scheidung geklagt hat, Scheidung auch wegen noch festzustellender Ehebrüche verlangen, wenn schon der Tatbestand des § 1568 B.G.B. liquid ist?
1. Bildet das Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in Elsaß-Lothringen auch da, wo es für Grundstücke, in bezug auf die das Grundbuch noch nicht als angelegt anzusehen ist, nur auf Grund des § 27 des Elsaß-Lothringischen Ausführungsgesetzes zum Zwangsversteigerungsgesetze vom 13. November 1899 schon in Kraft steht, revisibles Recht?
2. Bezieht sich der § 57 des Zwangsversteigerungsgesetzes vom 20. Mai 1898 auf Miet- oder Pachtverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet und durch Übergabe in Vollzug gesetzt sind?
Entsteht eine Eigentümerhypothek auch dann, wenn der Hypothekengläubiger nach erfolgter Zwangsversteigerung des belasteten Grundstückes erklärt, daß er Befriedigung aus dem Versteigerungserlöse nicht verlange, weil er sich mit seiner Forderung in anderer Weise bezahlt machen werde?
Ist der Konkursverwalter, der nach der Konkurseröffnung die Dienste eines von dem Gemeinschuldner zuvor eingestellten gewerblichen Arbeiters zeitweise stillschweigend abgenommen hat, als Arbeitgeber im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gewerbegerichtsgesetzes anzusehen?
Steht dem Gegner der armen Partei im Falle der Verletzung des § 120 C.P.O. die Beschwerde aus § 127 das. zu? insbesondere auch im Falle der §§ 379. 402 das.?
Kann bei Geltendmachung zweier Ansprüche in einer Klage der Kläger, obwohl er unter Verzicht auf die Berufung gegen die durch seinen Eid bedingte Entscheidung über den einen Anspruch die Berufung gegen die Entscheidung über den anderen Anspruch eingelegt hat, nach Ablauf der Berufungsfrist die Abnahme des Urteilseides beantragen?
Ist in dem Falle, daß die Urteilsformel in dem vollständig abgefaßten Urteile infolge eines Versehens von der im Verkündigungstermine laut des Protokolls vorgelesenen Urteilsformel abweicht, eine Berichtigung des Fehlers durch Gerichtsbeschluß auszusprechen? Findet eine Berichtigung auch bei Auslassungen statt?