Ist das Geldversprechen dafür, daß sich der andere auf bestimmte Zeit an ein Verkaufsangebot von Grundstücken bindet, der Vorschrift des § 313 B.G.B. unterworfen?
Wird nach gemeinem Recht durch die Erhebung einer Feststellungsklage auch die Verjährung der auf das festgestellte Rechtsverhältnis gegründeten Ansprüche unterbrochen? Anwendung des Satzes 2 des Abs. 1 des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B.
1. Ist die Zulässigkeit der Aufrechnung bei Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich anders zu beurteilen, als bei der Gründung der Gesellschaft?
2. Bedarf die vor der Beschlußfassung über die Erhöhung des Stammkapitals getroffene Vereinbarung der Aufrechnung einer Forderung an die Gesellschaft mit der nach dem Erhöhungsbeschluß geschuldeten Einlage zu ihrer Gültigkeit gegenüber der Gesellschaft der Aufnahme in die in § 55 Abs. 1 des Gesetzes vorgesehene Erklärung?
1. Kann der Betriebsunternehmer, von dem die Berufsgenossenschaft auf Grund des § 136 Gew.-U.V.G. vom 5. Juli 1900 Ersatz ihrer Aufwendungen fordert, diesem Anspruch gegenüber geltend machen, der Unfall sei überwiegend durch das eigene Verschulden des Getöteten herbeigeführt?
2. Rechtliche Bedeutung der Vorschrift des § 137 a. a. O.
Kann die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 477 B.G.B. durch stillschweigende Vereinbarung verlängert werden? Ist eine solche Vereinbarung mit dem Inhalte zulässig, daß die sechs Monate um die Zeit von der Ablieferung bis zum Eintritt eines näher bezeichneten künftigen Ereignisses verlängert werden?
Was ist bei der Enteignung zur Anlegung städtischer Straßen unter der "neuen Anlage" zu verstehen, deren Einfluß auf den Wert des abzutretenden Grundstücks bei der Bemessung der Entschädigung nicht in Anschlag kommen soll?
Stellt bei einer Lebensversicherung des Ehemannes zugunsten der Ehefrau die Zahlung der Jahresprämien eine unentgeltliche Verfügung des Ehemannes zugunsten der Ehefrau dar, so daß der Verwalter im Konkurse über den Nachlaß des Ehemannes im Wege der Anfechtung auf Grund des § 32 Nr. 2 K.O. die Rückgewähr der zwei letzten Jahresprämien von der Ehefrau, welche die Versicherungssumme ausbezahlt erhalten hat, verlangen kann?