Unter welchen Voraussetzungen vertritt ein Ausfallmuster die bereits hergestellte und noch herzustellende Ware rücksichtlich der dem Käufer nach § 377 H.G.B. obliegenden Pflichten?
Hat bei Berechnung der Enteignungsentschädigung nach dem Ertrage eines gedachten Neubaues der in der ortsüblichen Vorauszahlung der Mieten für den Eigentümer liegende Vorteil deshalb außer Betracht zu bleiben, weil zur Zeit der Enteignung auf dem Grundstück Hypotheken ruhen, deren während der Bauzeit auflaufende Zinsen den nach Fertigstellung des Neubaues zuerst zur Zahlung gelangenden Mietgeldern im Betrage gleichstehen? Sind die genannten Zinsen dem Baukapital hinzuzusetzen?
Ist die Klage auf Übertragung der Firma eines bestehenden Handelsgeschäfts zulässig, wenn nicht bereits vor Erhebung der Klage das Geschäft selbst von dem seitherigen Inhaber auf den Kläger übertragen wurde?
1. Kann nach dem jetzt geltenden Rechte eine Grundschuld rechtswirksam in blanco abgetreten werden?
2. Kann der Abtretung durch nachträgliche Ausfüllung des Namens des neuen Gläubigers Wirksamkeit verschafft werden?
Kann nach Scheidung der Ehe der Ehegatte, dem nach § 1635 B.G.B. die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, auf Gestattung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde Klage erheben, und im Prozeßwege die nähere Regelung dieses Verkehrs, sowie die entsprechende Verurteilung des anderen Ehegatten, oder doch die Verurteilung desselben zur Befolgung und Duldung der von dem Vormundschaftsgerichte getroffenen Anordnungen beantragen?
Besteht die Pflicht der Kaufleute, die Ausschließung der Gütergemeinschaft durch Vertrag im Handelsregister eintragen zu lassen (Art. 20 preuß. Einf.-Ges. zum A.D.H.G.B.), nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs fort?
Kommt die dreimonatige Verjährung, welche im § 61 Abs. 2 H.G.B. für die Ansprüche des Prinzipals gegen den Handlungsgehilfen auf Schadensersatz und auf Eintritt in die Geschäftsabschlüsse des letzteren bestimmt ist, auch für den Anspruch des Prinzipals auf Unterlassung eigenen Gewerbebetriebs seitens des Handlungsgehilfen oder eigener Geschäftsabschlüsse im Handelszweige des Prinzipals zur Anwendung?
Ist § 323 Z.P.O. anwendbar, wenn eine Witwe, der durch ein im Gebiete des französischen Rechts ergangenes, vor dem 1. Januar 1900 rechtskräftig gewordenes Urteil eine lebenslängliche Rente als Schadensersatz wegen des Todes ihres Ehemannes gemäß Artt. 1382 flg. Code civil zuerkannt worden ist, nach dem 1. Januar 1900 sich wieder verheiratet?