1. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen wesentliche Bestandteile des Fabrikgrundstücks?
2. Wirkungslosigkeit eines Eigentumsvorbehalts, falls die Maschinen nicht bloß zu einem vorübergehenden Zwecke in das Fabrikgebäude eingefügt sind.
3. Begriff der Einfügung zu nur vorübergehenden Zwecken.
4. Kollision des Wegnahmerechts aus §§ 951 Abs. 2 u. 997 und des Bereicherungsanspruchs aus § 951 Abs. 1 B.G.B. mit dem Rechte der Hypothekengläubiger.
Hat der Zedent einer Briefhypothek den für diese empfangenen Gegenwert zurückzuzahlen, wenn er den Hypothekenbrief dem Zessionar nicht ausgehändigt hat, und sodann im Zwangsversteigerungsverfahren die Hypothek erloschen und ausgefallen ist?
Ist im Art. 217 Einf.-Ges. zum B.G.B. unter Erbverzichtsvertrag nur ein solcher im Sinne der §§ 2346. 2352 B.G.B., oder auch ein Vertrag zu verstehen, durch den ein Erbe einem Miterben gegenüber auf sein Erbrecht verzichtet?
Nach welchen Normen haftet im früher französisch-rechtlichen Teile der preußischen Rheinprovinz der Staatsbeamte dem Staate für den aus einer Verletzung seiner Dienstpflichten entstandenen Schaden?
Wer hat in Preußen die Kosten der Korrektionsnachhaft der nach § 181a St.G.B. verurteilten und der Landespolizeibehörde überwiesenen Personen zu tragen?
Rechtlicher Charakter der Eisenbahnzufuhrwege. Wer ist zu ihrer Beleuchtung verpflichtet, wenn die Gemeinde nur ihre Unterhaltung, nicht auch ausdrücklich die Beleuchtung übernommen hat?
Unterliegt bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft m. b. H. die Einbringung des bisherigen Vermögens der Aktiengesellschaft in die Gesellschaft m. b. H. von seiten der bisherigen Aktionäre und künftigen Mitglieder der Gesellschaft m. b. H. dem Einbringungsstempel der Tarifst. 25c des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895?
Hat der eine von zwei Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die ihrerseits Gesellschafterin einer Gesellschaft m. b. H. ist, ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der letzteren, wenn über die Entlastung des Geschäftsführers Beschluß gefaßt wird, und dieser der zweite Gesellschafter jener offenen Handelsgesellschaft ist?
Inwieweit ist die tatsächliche Existenz und Wirkung eines nicht veröffentlichten Bebauungsplans, auf Grund dessen eine nachgesuchte Bauerlaubnis versagt wird, bei Feststellung der Entschädigung für diese Versagung zu berücksichtigen?