Verletzt der Vormundschaftsrichter, der die Nachprüfung ordnungsgemäß beschaffter Anlegung des Mündelgeldes nicht alsbald, sondern erst bei Ablegung der jährlichen Vormundschaftsrechnung vornimmt, die ihm dem Mündel gegenüber obliegende Amtspflicht?
1. Ist die Vorschrift des § 407 B.G.B. zugunsten des von der Forderungsübertragung nichts wissenden Schuldners auch dann anwendbar, wenn er dem Gläubiger von der Schuldübernahme eines Dritten nach §§ 416 daselbst Mitteilung macht?
2. Kann die vorerwähnte Mitteilung wirksam auch durch einen Geschäftsführer ohne Auftrag geschehen?
Darf das Vormundschaftsgericht die Rechtshilfe eines auswärtigen Amtsgerichts dafür in Anspruch nehmen, daß dieses den außerehelichen Erzeuger eines bevormundeten Kindes vorlädt und ihn über die Anerkennung der Vaterschaft, über die Verpflichtung zur Entrichtung von Unterhaltsbeträgen sowie über seine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung vernimmt?
1. Kann ein Pfandrecht an beweglichen Sachen entstehen, wenn die Übergabe der Pfandstücke unter Einwilligung des Gläubigers von seiten des Verpfänders an den Prokuristen des Verpfänders als den Besitzdiener des Gläubigers erfolgt?
2. Inwieweit ist, insbesondere im Falle des Ersatzes einzelner Pfandstücke durch andere gleichartige Stücke, die Fortdauer des Besitzes für das Weiterbestehen des Pfandrechtes erforderlich?
3. Welche Bedeutung hat es für das Bestehen des Pfandrechtes, wenn die Pfandsachen mit pfandfreien Sachen des Verpfänders untrennbar vermischt werden?
1. Ist die Anwartschaft auf ein aufschiebend bedingtes Erbschaftsvermächtnis (Universalfideikommiß) während schwebender Bedingung pfändbar?
2. Unterliegt eine Verfügung des Bedachten über das Vermächtnis während schwebender Bedingung der Gläubigeranfechtung?
Kann ein Vertrag über den Ausschluß der Tierhalterhaftung nur dann festgestellt werden, wenn sich annehmen läßt, daß die Beteiligten an den Eintritt eines Tierschadens gedacht haben?
Kann die Genossenschaft der nach § 73 des Genossenschaftsgesetzes zwischen ihr und dem ausgeschiedenen Genossen zu bewirkenden Auseinandersetzung statt der zur Zeit des Ausscheidens aufgestellten Bilanz eine später berichtigte Bilanz zugrunde legen? Wie sind Forderungen, deren rechtlicher Bestand zweifelhaft ist, in der Bilanz zu behandeln?
Nichtübereinstimmung des Willens infolge des Gebrauches eines einem Telegraphenschlüssel entnommenen Phantasiewortes, dem jede Partei einen anderen Sinn unterlegt.
Von welchem Zeitpunkt ab läuft die Ausschlußfrist des § 1571 Abs. 1 B.G.B., wenn der schuldige (trunksüchtige) Ehegatte nach Begehung der Eheverfehlung in Geisteskrankheit verfallen ist?