1. Kann der Unternehmer einer Kleinbahn Kostenfreiheit nach § 6 Abs. 2 Satz 1 des Telegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 aus dem Grunde beanspruchen, weil auf ihn zufolge der Ausführung der Kleinbahn die Wegeunterhaltungspflicht übergegangen ist?
2. Kommt die erwähnte Vergünstigung dem (alleinigen) Unternehmer der späteren besonderen Anlage, die auf dem Wege eines dritten Unterhaltungspflichtigen errichtet wird, hinsichtlich dieses Weges zugute, wenn sich die Gesamtanlage auch auf eigene Wege des Unternehmers erstreckt?
1. Ausschließung der Haftung für Tierschaden durch stillschweigendes Übereinkommen zwischen dem Tierhalter und dem Verletzten.
2. Wird durch ein solches Übereinkommen auch der Anspruch der mittelbar Verletzten in den Fällen des § 844 Abs. 2 B.G.B. beseitigt?
Ist der einprozentige Immobiliarstempel gemäß Abs. 5 der Tarifst. 32 zum preuß. Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 zu erheben, wenn die Rechte aus einem den Erwerb von Grundstücken bezweckenden Auftrage, Dienst- oder Werkvertrage abgetreten werden?
Wie regelt sich die Besteuerung des gewerblichen Einkommens eines Deutschen, der einen Wohnsitz sowohl in seinem Heimatsstaate, als auch in einem anderen deutschen Bundesstaate hat, sein Gewerbeteils in diesem Bundesstaate, von dem aus die oberste Leitung erfolgt, teils im Auslande betreibt, und der Einkommen aus ausländischem Grundbesitze bezieht?
Versagung des Vollstreckungsurteils für das Urteil eines österreichischen Gerichts.
Wird ein bestimmter Gerichtsstand schon dadurch stillschweigend vereinbart, daß nach Abschluß eines Kaufvertrages der Käufer die mit dem Vermerke "zahlbar und klagbar in S." versehene Faktura des Verkäufers entgegennimmt, ohne sie zu beanstanden?
Erfüllungsort und Gerichtsstand für einen Anspruch gegen den Käufer auf Bezahlung eines Warenkaufpreises nach deutschem und nach österreichischem Rechte.
Enthält es einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der in einem Geschäfte Angestellte ein Herstellungsverfahren, das sein Prinzipal ausgesprochenermaßen geheim zu halten bemüht ist, nach Beendigung seiner dienstlichen Stellung in eigenem Betriebe anwendet oder durch Mitteilung an Dritte in seinen Nutzen verwertet? Vertrag über die Geheimhaltung eines solchen Verfahrens; zum Begriffe des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses.
1. In welcher Weise ist der in § 574 Abs. 2 Z.P.O. vorgesehene Antrag auf Entscheidung des Beschwerdegerichts zu stellen?
2. Wird dann, wenn behufs Stellung dieses Antrages eine Erklärung zum Protokolle des Gerichtsschreibers eines Amtsgerichts abgegeben wird, die in § 574 Abs. 2 Z.P.O. bestimmte Notfrist schon durch die Abgabe dieser protokollarischen Erklärung oder erst durch die Einreichung des Protokolls beim Oberlandesgerichte gewahrt?
Steht bei der Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist die Möglichkeit, das Hindernis zu beseitigen, der tatsächlichen Beseitigung im Sinne des § 234 Abs. 2 Z.P.O. gleich?
Kann die Frage, ob die Anordnung eines Arrestes von Anfang an ungerechtfertigt war und aus diesem Grunde dem Schuldner der Schadensersatzanspruch aus § 945 Z.P.O. zusteht, nur im Widerspruchsverfahren nach § 924 Z.P.O. entschieden werden? oder ist auch das mit dem Schadensersatzanspruch befaßte Gericht, wenn die Entscheidung nicht im Widerspruchsverfahren erfolgt, berufen und befugt, über diese Frage selbständig Entscheidung zu treffen? Liegt in dem Abschlusse eines Vergleiches im Widerspruchsverfahren, durch welchen der Arrestgläubiger in die Aufhebung des Arrestes einwilligt, die Anerkennung, daß die Arrestanlage von vornherein ungerechtfertigt war?
Kann von einem Pflegebefohlenen, bei dem die freie Willensbestimmung infolge krankhafter Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen ist, ein Antrag auf Aufhebung der nach § 1910 B.G.B. angeordneten Pflegschaft wirksam gestellt werden?