1. Tragweite der Bestimmungen über gegenseitige Verträge in den §§ 320 flg. B.G.B.
2. Rechtliche Bedeutung der zu einer der Schriftform bedürfenden und auch in Schriftform gebrachten Bürgschaft mündlich getroffenen Nebenabrede, daß die Bürgschaft nur unter einer gewissen Bedingung übernommen werde.
3. Voraussetzungen der Geltung bloß mündlicher Abmachungen neben einem sodann in schriftliche Fassung gebrachten Vertrage.
Zur Anwendung des § 377 H.G.B. auf das Recht des Käufers, bei einem Sukzessivlieferungsgeschäfte wegen mangelhafter Lieferungen vom Vertrage zurückzutreten.
Muß insbesondere bezüglich jeder einzelnen mangelhaften Lieferung, durch welche ein solches Rücktrittsrecht des Käufers gerechtfertigt werden soll, schon zur Zeit der von ihm abgegebenen Rücktrittserklärung eine den Vorschriften des § 377 H.G.B. entsprechende Mängelanzeige vorliegen, oder genügt es, wenn zur Zeit dieser Erklärung die mangelhafte Lieferung bereits erfolgt war, und bezüglich ihrer vor Ablauf der in § 377 a. a. O. bestimmten Frist, wenn auch erst nach der Rücktrittserklärung, eine diesen Vorschriften entsprechende Mängelanzeige erstattet wird?
1. Welche Wirkung hat die Abtretung des zur Eigentümergrundschuld gewordenen Teiles einer Briefhypothek in bezug auf die Zuteilung des Betrages, mit dem die abgetretene Teilpost bei der Zwangsversteigerung zur Hebung gelangt, wenn infolge der Zwangsversteigerung ein Teilhypothekenbrief über die Post nicht hat gebildet werden können?
2. Ist im Falle zu 1 für die Beurteilung des vom Grundstückseigentümer gegen die Zuteilung des Versteigerungserlöses an den Zessionar erhobenen Widerspruchs der Umstand von Bedeutung, daß der Widersprechende nachträglich in Konkurs verfallen ist, und der Konkursverwalter den über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs anhängigen Rechtsstreit aufgenommen hat?
Kann die Verhandlung des Rechtsstreites, der einen auf Grund des § 945 Z.P.O. erhobenen Schadensersatzanspruch zum Gegenstande hat, bis zur Erledigung des Rechtsstreites über den Anspruch, zu dessen Sicherung der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen war, ausgesetzt werden?
Kann, wenn beim Bauen über die Grenze noch in andere Rechte des Nachbars schuldhaft eingegriffen worden ist, geeignetenfalls auf Entfernung des Überbaues geklagt werden? Auch wenn der Bau schon vor 1900 ausgeführt und zum Gegenstande gerichtlicher Klage gemacht worden war?
1. Anwendung der §§ 276, 31, 89, 278 B.G.B. auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus öffentlichrechtlichen Verhältnissen.
2. Rechtsverhältnis der Berufsgenossenschaften zum Reichspostfiskus auf Grund des § 97 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes. Verpflichtung der Berufsgenossenschaften, behufs Verhütung eines den Postfiskus schädigenden Mißbrauchs für eine tunlichst sichere Aufbewahrung der im Geldanweisungsverkehr verwendeten Formulare, Stempel und Siegel zu sorgen.
Darf einem eingetragenen Modell für Luxuskontakte zu elektrischen Läutewerken, das die Form zweier an einem mit Blättern versehenen Zweige hängenden Kirschen hat, die Eigenschaft eines schutzfähigen Geschmacksmusters deshalb abgesprochen werden, weil das Modell nur eine "ziemlich rohe Wiedergabe der Natur" sei?