1. Gehört zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, daß der Grund der Anfechtung angegeben wird?
2. Wann beginnt die Frist zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung?
3. Agenturvertrag mit der Verpflichtung des Handlungsagenten, mindestens einen bestimmten Umsatz zu erzielen. Wichtiger Grund zum Rücktritt.
Kann der Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, dessen Beurkundung der Formvorschrift des § 259 H.G.B. entspricht, als ungültig angefochten werden, weil das über die Verhandlung aufgenommene notarielle Protokoll gegen die Vorschrift des Gesellschaftsvertrages nicht von drei, sondern nur von zwei Aktionären mitunterzeichnet ist?
Findet die Befreiungsvorschrift des § 4 Buchst. e des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf Kaufverträge Anwendung, welche die Ausführung des Enteignungsunternehmens vorbereiten sollen, aber das Recht zum Eigentumserwerb an den veräußerten Grundflächen nicht für den zur Enteignung Berechtigten, sondern für eine Mittelsperson begründen?
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Widerspruch nach § 54 G.B.O. auch dann noch von Amts wegen einzutragen, wenn der unrichtigen Eintragung bereits andere nachgefolgt sind?
Haben die Grundsätze der Artt. 169, 170 Einf.-Ges. zum B.G.B. eine über die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs hinausgehende allgemeine Bedeutung?
In welchem Zeitpunkte beginnt die Verjährung des Regreßanspruchs der Berufsgenossenschaft (§ 96 des alten, § 136 des neuen Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes)? und welche Frist ist maßgebend, wenn der Unfall vor dem 1. Oktober 1900 erfolgt, und ein gegen den Betriebsunternehmer eingeleitetes Strafverfahren wegen dessen Todes nach jenem Zeitpunkte eingestellt worden ist?1
Beginnt die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 234 Z.P.O.), wenn ein eingelegtes Rechtsmittel wegen eines von dem Gerichtsvollzieher verschuldeten Mangels der Zustellung der Rechtsmittelschrift (Nichtbeglaubigung der Terminsbestimmung) ungültig ist, und deshalb die Rechtsmittelfrist versäumt wurde, erst mit dem Tage, an welchem der Prozeßbevollmächtigte der zustellenden Partei von dem Zustellungsmangel Kenntnis erlangte, oder bereits mit dem Zeitpunkte, von welchem an seine Unkenntnis dieses Mangels aufhörte, unverschuldet zu sein?
1. Zum Begriffe des Wohnsitzes und des Ortes des Wohnsitzes nach § 13 Z.P.O. und § 7 B.G.B.
2. Bei welchem Gericht ist der Gerichtsstand des Wohnsitzes (§ 13 Z.P.O.) und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 Z.P.O.) begründet, wenn durch die Landesgesetzgebung der Bezirk einer politischen Gemeinde in mehrere Gerichtsbezirke geteilt worden ist?
Zur Frage der Besteuerung des Einbringens von Wertpapieren der in der Tarifst. 4a Nr. 2 u. 4 Abs. 1 des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 bezeichneten Art im Falle der sich unter Ausschluß der Liquidation nach § 306 H.G.B. vollziehenden Fusion einer Aktiengesellschaft mit einer anderen.