Steht einem Anlieger, der nach Maßgabe der in einem Fluchtlinienplane vorgesehenen Tieferlegung einer städtischen Straße und zufolge einer entsprechenden Bedingung der baupolizeilichen Erlaubnis einen Neubau tiefer als die Straßenkrone errichtet hat, ein Entschädigungsanspruch gegen die Stadtgemeinde zu, wenn die Straße nicht in angemessener Zeit tiefer gelegt wird?
1. Kann beim Kaufe beweglicher Sachen mit Eigentumsvorbehalt der Käufer von dem Vertrag nach § 325 B.G.B. zurücktreten, wenn die ihm übergebenen Sachen vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Zwangswege gepfändet und versteigert worden sind aus Vollstreckungstiteln Dritter gegen den Verkäufer für Forderungen, zu deren Zahlung sich der Käufer dem Verkäufer verpflichtet hatte, oder aus Vollstreckungstiteln des Verkäufers gegen den Käufer?
2. Verliert der Verkäufer, der die von ihm unter Vorbehalt des Eigentums verkaufte und als solche dem Käufer übergebene Sache vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus einem Vollstreckungstitel gegen den Käufer im Zwangswege pfänden läßt, den Vorbehalt des Eigentums an der Sache?
Hat die in § 9 Abs. 3 des Gesetzes, betr. die Kaiserlichen Schutztruppen, vom 18. Juli 1896 vorgesehene Steigerung der Pensionserhöhung zur Voraussetzung, daß der Pensionsberechtigte länger als drei Jahre ununterbrochen in Afrika dienstlich verwendet worden ist?
Finden die kurzen Verjährungsfristen für die Ersatzansprüche der Vermieter und Verleiher wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten, bezw. verliehenen Sachen (§§ 558, 606 B.G.B.) auch in dem Falle Anwendung, wenn die Ersatzansprüche auf unerlaubte Handlungen der Mieter oder Entleiher gestützt werden?
1. Wird durch Einklagung eines Teiles eines Anspruches die Verjährung auch in Ansehung des Restanspruches dann unterbrochen, wenn zugleich der Anspruch in seinem ganzen Umfange begründet, und die Geltendmachung des Restes ausdrücklich vorbehalten wird, und wenn darauf diese Geltendmachung noch in demselben Prozesse mittels Klagerweiterung erfolgt?
2. Kann eine Teilklage der erwähnten Art deshalb zugleich als Feststellungsklage in Ansehung des Restanspruches angesehen werden, weil in die Klageschrift auch ein Antrag auf Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises wegen Ermittlung des Gesamtbetrages aufgenommen ist?
3. Wird die Verjährung auch durch Klagerhebung, bzw. in den Fällen des § 477 Abs. 2 und des § 639 Abs. 1 B.G.B. auch durch Stellung eines Antrages auf Beweissicherung bei einem unzuständigen Gericht unterbrochen?
4. Notwendige Form eines Antrages auf Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises.
5. Notwendige Form der Zurücknahme einer Klage, bzw. eines Antrages auf Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises. Kann eine solche Zurücknahme auch stillschweigend erklärt werden?
1. Berechnung des Streitwertes bei nachbarrechtlichen Beschränkungen des Eigentumsrechtes, sog. Legalservituten, insbesondere bei Änderung des Streitgegenstandes im Laufe des Rechtsstreites.
2. Anwendung der §§ 142, 143 A.L.R. I. 8 in Fällen, wo bestehende Fenster schon vor dem Neubau weniger Licht empfingen, als das durch die erwähnten Gesetzesvorschriften geschützte.
Können beim Kauf eines Handelsgewerbes oder anderen Geschäftsbetriebes die Bestimmungen der §§ 459 flg. B.G.B. über die Gewährleistung von Fehlern analog angewendet werden?