Giebt die bloße Priorität der Anmeldung eines Patentes ein Recht, die im §. 10 des Patentgesetzes vorgesehene Klage auf Vernichtung eines später angemeldeten Patentes zu erheben?
Ist eine auf Zahlung von Hilfs- oder Bergelohn gerichtete Klage nicht bloß auf desfallsige Einrede des Beklagten, sondern auch von Amts wegen abzuweisen, so lange das in §§. 36 flg. der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 angeordnete Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nicht stattgefunden hat?
Ist die Klage zur Zeit überhaupt abzuweisen, oder vorbehältlich des Betrages über den Rechtsgrund des Anspruches zu erkennen?
Kann auf Grund eines Wechsels, welcher eine vom protesterhebenden Gläubiger beigefügte, nicht durchstrichene Quittung trägt, Wechselklage erhoben werden?
Gelten für die Berechnung des Wartegeldes des einstweilig in Ruhestand versetzten Beamten dieselben Grundsätze wie für Berechnung der Pension des endgültig in Ruhestand versetzten Beamten? Inwiefern können Ortszulagen bei Berechnung des Wartegeldes berücksichtigt werden?
Ist die Restitutionsklage wegen neu aufgefundener Urkunden aus §. 543 Nr. 7 b C.P.O. nur zulässig, wenn die neuaufgefundenen Urkunden direkt dem Produzenten Rechte geben, und wenn dieselben allein, ohne Rücksicht auf das sonstige Ergebnis des früheren Verfahrens, geeignet sind, eine andere Entscheidung herbeizuführen?
Kann die Zuständigkeit für die Anordnung des Arrestes dadurch begründet werden, daß der ausländische Arrestbeklagte eine Forderung gegen den Arrestkläger hat?
Glaubhaftmachung des Arrestgrundes und des zu sichernden Anspruches.
Berechnung der Revisionssumme, wenn auf Grund einer Pfändung für eine rechtskräftig zuerkannte Forderung nebst Zinsen und Kosten ein Vorzugsrecht im Konkurse beansprucht wird.
Ist die gemeinrechtliche exceptio spolii als selbständiges Verteidigungsmittel des Beklagten durch die Civilprozeßordnung beseitigt? Findet sie auch im Arrestprozesse statt? Kann der eigenmächtige Besitzer einer Sache unter Berufung darauf, daß er Eigentümer derselben oder Gläubiger des Spoliierten sei, mit Rechtsbestand Arrestschlag auf die Sache erwirken?