1. Ist bei Ermittelung der Revisionssumme eine Klageerweiterung zu berücksichtigen, die erst nach Fällung des angefochtenen, über den Grund des Anspruches erlassenen Berufungsurteils vorgenommen worden ist?
2. Ist in der Ostmark und im Sudetenland die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts im Gesetz vorgeschrieben, aber nicht ausdrücklich als ausschließlich bezeichnet ist?
1. Ist eine sogenannte ungarische Ehe und eine ihrem Abschlusse vorausgegangene, durch ein ungarisches Gericht dem Bande nach ausgesprochene Trennung der ersten Ehe von römisch-katholischen Österreichern im Inlande rechtswirksam, wenn ein Teil Inländer geblieben ist?
2. Kann die Rechtswirksamkeit einer Ehe mit Beschränkung auf das Geltungsgebiet des österreichischen Rechts festgestellt werden?
1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines "Beamten", durch das ein Dritter verletzt wird, Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Haftung der öffentlichrechtlichen Körperschaften ist?
2. Kann die Anspruchsvoraussetzung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. mit der Begründung als erfüllt angenommen werden, daß die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften, die für die Frage der anderweitigen Ersatzmöglichkeit maßgebend sind, dem Verletzten erhebliche Schwierigkeiten biete?
1. Unter welchen Umständen liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor, wenn in einer Fachzeitschrift zu einer zwei Gewerbezweige berührenden Streitfrage von einer dem einen Gewerbezweige nahestehenden Person zugunsten dieses Gewerbezweiges Stellung genommen wird?
2. Zur Frage der persönlichen und vergleichenden Werbung.
1. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das angedrohte Verhalten erlaubt war, widerrechtlich, wenn der Drohende damit lediglich einen Vorteil erzielt, der eine billige Entschädigung für die Aufgabe von Rechten zugunsten des Leistenden darstellt?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verpflichtete die Zahlung einer als unabänderlich vereinbarten Unterhaltsrente ablehnen?
Können die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn diese auf Grund rechtsungültiger Vereinbarungen im Innenverhältnis durch besondere gesellschaftliche Einlagen tatsächlich auf eine erweiterte Grundlage gestellt worden ist und sich unter Benutzung dieser Einlagen wirtschaftlich betätigt hat, das von ihnen auf solche Weise Eingebrachte schlechthin zurückfordern?
Zur Anwendung des § 254 BGB. bei der Haftung mehrerer Anwälte gegenüber ihrem Auftraggeber. Kann unter Umständen einer der Anwälte als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers bei der Abwendung des Schadens anzusehen sein?
1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung tödlich Verunglückten Ansprüche erheben?
2. Richten sich die Ansprüche, wenn eine Ehefrau die Gerettete ist, nur gegen diese oder auch gegen ihren Ehemann?
3. Gehen die Ansprüche auf öffentliche Versicherungsträger insoweit über, als diese den Hinterbliebenen Leistungen zu gewähren haben?
1. Was hat ein unbefriedigt gebliebener Baugläubiger zur Begründung der Klage gegen den Baugeldempfänger darzutun und wieweit geht demgegenüber die Erklärungspflicht des letzteren als Beklagten im Rechtsstreit?
2. Haftet der Baugeldempfänger auch für fahrlässige Entfremdung von Baugeld?
In welcher Weise kann die Unwirksamkeit einer unter der Geltung der aktienrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zustande gekommenen verschleierten Sachgründung nach dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes geheilt werden?