Wird ein vertraglicher Aufwertungsanspruch aus einer Goldklausel, der sich inhaltlich mit einem auf dem Gesetz fußenden Anspruch deckt, dadurch aufgehoben, daß letzterer durch eine spätere Gesetzesbestimmung ausgeschlossen wird?
1. Ist eine Aufhebungsklage nach § 1046 ZPO. zulässig, wenn der Schiedsspruch den Kläger nur im Kostenpunkte belastet?
2. Gilt das Formerfordernis des § 1027 Abs. 1 ZPO. auch für die Schiedsverfügungen in Satzungen nicht rechtsfähiger Vereine?
3. Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vereinssatzung.
1. Ist der Ehenichtigkeitsgrund der Impotenz nach kanonischem Rechte dem Eheaufhebungsgrunde des Irrtums über Umstände, welche die Person des anderen Ehegatten betreffen, gleichartig?
2. Richtet sich die Befugnis, eine unter der Herrschaft des Konkordates mit dem Heiligen Stuhl in Österreich geschlossene Ehe wegen des Nichtigkeitsgrundes der Impotenz anzufechten, nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtes über die Eheanfechtung wegen des Ungültigkeitsgrundes des Unvermögens?
1. Können Tatsachen, die das Gericht in einem vorausgegangenen Streitverfahren wegen Scheidung der Ehe von Tisch und Bett nach österreichischem Recht nicht als Scheidungsgründe angesehen hat, nochmals zur Begründung einer Scheidung der Ehe aus Verschulden nach dem neuen Ehegesetze herangezogen werden?
2. Ist ein Ehebruch, welcher das im Scheidungsurteil festgestellte Verschulden des nach § 55 EheG. auf Scheidung klagenden Ehegatten begründet, im Spruche des Scheidungsurteils festzustellen?
Kommen für die Bemessung des Schmerzensgeldes, welches das Reich auf Grund der Amtshaftung zu zahlen hat, die persönlichen Verhältnisse des schuldigen Beamten in Betracht?
Ist eine Klage auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung auch nach Ablauf der Bestreitungsfrist des § 158 ABGB. zulässig? Gegen wen ist sie zu richten? Kann das Urteil darüber am Familienstand, Erb- und Pflichtteilsrecht des Kindes etwas ändern?
1. Zur Nichtigkeit von Verträgen, welche die Ehescheidung erleichtern.
2. In welchem Umfang ist der Verzicht des Unterhaltspflichtigen auf Einwendungen aus einer künftigen Veränderung der für die Unterhaltsschuld maßgeblichen Verhältnisse wirksam?
3. Kann sich jemand, der die selbstschuldnerische Bürgschaft für eine Unterhaltsschuld übernommen hat, darauf berufen, daß der Hauptschuldner, obwohl er auf alle Einwendungen aus einer künftigen Veränderung der Verhältnisse verzichtet hatte, wegen seines späteren Vermögensverfalls trotzdem nach Treu und Glauben von der Unterhaltsschuld frei geworden ist?
Kann eine Feststellungsklage, die das Bestehen oder Nichtbestehen der blutmäßigen Abstammung betrifft, gegen die Erben des angeblichen Erzeugers erhoben oder fortgesetzt werden?