1. Setzt § 90 Abs. 1 DBG. voraus, daß der Beamte später in der geringer besoldeten Amtsstelle in Fortsetzung desjenigen Beamtenverhältnisses verwendet wird, welches auch seiner früheren Verwendung in der höher besoldeten Amtsstelle zugrunde gelegen hat?
2. Hat ein Staatsbeamter, der unter Beurlaubung aus seinem Staatsamte zum hauptamtlichen Bürgermeister bestellt worden war, dann aber nach Zurücknahme seiner Berufung zum Bürgermeister seinen Dienst als Staatsbeamter wieder aufgenommen hat, im Sinne des § 90 Abs. 1 DBG. damit einen Ämterwechsel innerhalb eines einheitlichen Beamtenverhältnisses vollzogen?
1. Nach welchen Grundsätzen ist die Haftung des Versicherers in der Seeversicherung zu beurteilen, wenn ein einheitlicher Schaden durch mehrere nur zum Teil durch den Versicherungsvertrag gedeckte Gefahrumstände verursacht worden ist? Vertragsauslegung und "nächste Ursache".
2. Zum Begriff der "nächsten Ursache". Adäquate Verursachung und "nächste Ursache". Kann einem nicht schuldhaften nautischen Verhalten des Kapitäns ausschlaggebende Bedeutung für die Frage nach der "nächsten Ursache" beigemessen werden, wenn es den Unfall des Schiffes unvermeidlich gemacht hat?
3. Enthält die deutsche Kriegsklausel 1938 eine erschöpfende Bestimmung des Begriffs "Kriegsereignis"?
1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und die Ausübung dieses Rechts der gerichtlichen oder notarischen Beurkundung?
2. Zum Einwande der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber dem Formmangel aus § 313 BGB.
3. Welche Bedeutung hat die satzungsmäßig vorgesehene Gemeinnützigkeit einer Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, der später die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist?
4. Kann im Gesellschaftsvertrage der GmbH. eine Satzungsänderung von der Zustimmung eines Nichtgesellschafters abhängig gemacht werden?
5. Kann der Gesellschaftsvertrag der GmbH. für den Fall der Auflösung der Gesellschaft bindend das Anfallrecht eines Dritten begründen?
1. Zum Begriff des Beherbergungsvertrags. 2. In welchem Umfange liegt dem Gastwirt neben seinen Pflichten aus dem Beherbergungsvertrage dem aufgenommenen Gaste gegenüber die allgemeine Rechtspflicht ob, für die gefahrlose Abwickelung des Verkehrs in seinem Gasthause zu sorgen?
3. Zur Frage der Beweislast, wenn bei der Entstehung eines dem Gast aus der Beschaffenheit der überlassenen Räume und Einrichtungen erwachsenen Schadens eigenes Verschulden des Beschädigten in Betracht kommt.
Kommt es für den Beginn der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO. auf den Zeitpunkt an, in dem der Restitutionskläger die Überzeugung erlangt, daß die aufgefundene oder benutzbar gewordene Urkunde rechtlich erheblich ist?
Kann der Gesellschaftsvertrag einer kapitalistisch aufgebauten Kommanditgesellschaft dahin ausgelegt werden, daß der einzige persönlich haftende Gesellschafter im Innenverhältnis am Verluste nicht beteiligt ist, wenn seine gesetzlichen Befugnisse derart eingeschränkt sind, daß er seinen Mitgesellschaftern gegenüber tatsächlich nur die Stellung eines Angestellten hat?
1. Welche Anforderungen sind an den Rechtsbegriff der freien Benutzung zu stellen, wenn ein Bildnismaler ein Lichtbild für die Anlagezeichnung eines Ölgemäldes benutzt hat?
2. Ist es rechtlich möglich, daß ein Bildnismaler, der aus einem Lichtbilde des Darzustellenden Kopfhaltung und Blickrichtung weitgehend übernommen hat, innerhalb dieses Vorbildes mit malerischen Mitteln eine selbständige und eigenartige Wesensschau des Dargestellten verwirklicht?
3. Ist bei der Benutzung eines Lichtbildes für die Anlagezeichnung eines Ölgemäldes die Wahl der Farben grundsätzlich gleichgültig für die Frage nach freier oder unfreier Benutzung?
Zur Frage des Schadensersatzes bei Unfällen von Personen, deren Erwerbsfähigkeit im Laufe der Zeit durch anlagebedingte Schäden herabgesetzt worden wäre.
Welche Bedeutung kommt der im Einbürgerungsverfahren von einem Dritten zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes abgegebenen schriftlichen Erklärung zu, daß er für die die Einbürgerung beantragende Person stets sorgen werde?