1. Begründen polizeiliche Anordnungen zur Sicherung des Publikums gegenüber dem Betriebe eines mit Explosionsgefahr verbundenen Gewerbes (einer Schießpulverfabrik) für den dadurch zu Aufwendungen genötigten Besitzer der gewerblichen Anlage Entschädigungsansprüche gemäß §. 75 Einleitung zum Allgemeinen Landrechte?
2. Was ist unter der Untersagung der Benutzung einer gewerblichen Anlage im Sinne des §. 51 der Reichsgewerbeordnung zu verstehen?
1. Sind unter den im §. 52 C.P.O. erwähnten Prozeßhandlungen auch Vergleiche inbegriffen?
2. Ist der Art. 467 des bürgerlichen Gesetzbuches auch auf Vergleiche anwendbar, welche während bestehender Ehe der Vater über Ansprüche seines minderjährigen Kindes abschließt? Ist mindestens die Genehmigung des Gerichtes erforderlich?
Inwiefern haftet die Postverwaltung gegenüber demjenigen, welcher sich ihrer dazu bedient, gemäß §. 20 der Postordnung vom 8. März 1879 im Wege des Postauftrages Wechsel an den Bezogenen behufs Einholung der Annahmeerklärung zu versenden, über das in §. 20 XII der Postordnung bezeichnete Maß der Haftung hinaus für Handlungen eines Bediensteten der Postverwaltung?
1. Rechtsverhältnis in dem Falle, wo ein Ehegatte dem anderen testamentarisch alles dasjenige vermacht hat, "worüber er gesetzlich zu verfügen befugt ist", nach Art. 1094 Abs. 2 des bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Ist die feierliche Form der Erbschaftsentsagung (Art. 784 a. a. O.) auch bei dem Verzichte auf ein Legat (Art. 1043), insbesondere auf ein Legat unter Universaltitel, erforderlich?
1. Hat der Umstand, daß ein von dem Pfandbuchführer vorgenommener Pfandstrich ohne die gesetzlich erforderliche Pfandstrichsbewilligung des Gläubigers geschah, an sich die Unwirksamkeit des Pfandstriches im Verhältnisse zwischen dem nachfolgenden Erwerber des Grundstückes und dem Gläubiger zur Folge?
2. Kann auf einen solchen, ohne die gesetzliche Voraussetzung vorgenommenen Pfandstrich der nachfolgende Erwerber des Grundstückes sich gegenüber dem Gläubiger auch dann berufen, wenn der Inhalt des Pfandbuches die Nichtbelastung des Grundstückes mit einem Pfandrechte zweifelhaft läßt?
Findet die Vorschrift des Landrechtssatzes 1384 (Art. 1384 Code civil) über die Haftbarkeit des Geschäftsherrn (commettant) für die durch den beauftragten Geschäftsführer (préposé) verursachten Schaden auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsherr außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes seinen Wohnsitz hat?
1. Haften mehrere Teilnehmer an einem Delikte des bürgerlichen Rechtes für den Schadensersatz solidarisch?
2. Ist diese Frage für den Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln nicht jedenfalls dann zu bejahen, wenn es sich im einzelnen Falle zugleich um ein strafrechtliches Vergehen handelt?
3. Finden bei Annahme der solidarischen Haftung, was die Frage des Regresses betrifft, die Vorschriften der Artt. 1213. 1214 Code civil Anwendung?
Kann, wenn von zwei, je hälftig am Gewinne beteiligten, Teilhabern einer Handelsgesellschaft der eine durch einen Eisenbahnunfall verletzt wird, derselbe auf Grund des Haftpflichtgesetzes den Betriebsunternehmer der Eisenbahn für mehr als die Hälfte des der Gesellschaft hierdurch zugegangenen Schadens in Anspruch nehmen?
1. Sind, wenn eines von mehreren im nämlichen Testamente angeordneten Universallegaten mit einer verbotenen Substitution belastet ist, auch die anderen Universallegate nichtig?
2. Wer hat Anspruch auf den Anteil des in solcher Weise Belasteten? Die gesetzlichen Erben oder die anderen Universallegatare?
3. Wird die Klage auf Herausgabe des auf Grund des nichtigen Universallegates zugeteilten Vermögens durch die Einrede entkräftet, daß das Testament von den Klägern anerkannt und vollzogen sei?