1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. I. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende?
2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem Schuldner nicht gehörige Sache durch den Gerichtsvollzieher gepfändet ist, das im §. 80 A.L.R. I. 20 dem redlichen Besitzer einer ihm verpfändeten fremden Sache gegebene Einlösungsrecht?
1. Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes?
2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke - auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie - frei?
1. Nachträgliche Enterbung des in einem korrespektiven Testamente Nacheingesetzten durch den die Erbschaft antretenden überlebenden Testator.
2. Ausschluß der Pfändung vermachter Nutzungen durch Bezeichnung des Pfändungsaktes als Resolutivbedingung des Vermächtnisses.
1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten?
2. Zum Verständnisse des §. 19 A.L.R. I. 11.
Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen?
Erfordernisse eines dorfgerichtlichen Testamentes. Inwieweit ist die Rechtsgültigkeit des Testamentes von der Anwesenheit aller Dorfgerichtsmitglieder bei dem ganzen Hergange der Testamentserrichtung abhängig?
1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothekenbuches) ausschließlich entscheidend?
1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute geltenden Provinzialrechtes geschlossen sind?
2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus?
1. Hindert die Verzögerung der Terminsbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage?
2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie in der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind?
3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeßbevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich?
Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung?