Wird der Besitzerwerb durch constitutum verhindert, wenn der Konstituent vor Genehmigung seiner auftragslosen Bethätigung des Besitzwillens als Vertreter seitens des Vertretenen in Konkurs verfällt? Erfordernis eines rechtlichen Grundes zum Behalten der Sache seitens des bisherigen Besitzers für die Rechtswirksamkeit des constitutum. Pflicht des Verkaufskommissionärs, wegen seiner bevorstehenden Zahlungseinstellung das für zu lieferndes Kommissionsgut einzuziehende Kaufgeld nur als Vertreter für den Kommittenten in Besitz zu nehmen und besonders zu verwahren. Wirkung der Vermischung dieses Geldes mit eigenem Gelde.
Ist die Generallandschaft, wenn nach ihrem Reglement der Amortisationsfonds bei von ihr ausgegebenen Pfandbriefdarlehnen im Versteigerungsverfahren des belasteten Grundstückes der Kaufgeldermasse hinzutritt, verpflichtet, im Versteigerungstermine den Realinteressenten über die Höhe des gedachten Fonds Auskunft zu erteilen?
1. Kann im Geltungsbereiche der preußischen Grundbuchordnung dem persönlichen Gläubiger, welcher auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 eine vom Schuldner bestellte, bei der Zwangsversteigerung des Pfandgrundstückes zur Hebung gelangte Hypothek gegen den Hypothekengläubiger anficht, der Einwand entgegengesetzt werden, daß im Zwangsversteigerungsverfahren nachstehende Hypotheken ausgefallen seien?
2. Inwieweit steht dem Anfechtungsbeklagten der Einwand zu, daß er die Verpflichtung zur Rückgewähr der anfechtbaren Leistung bereits einem anderen Gläubiger gegenüber erfüllt habe?
3. Worauf geht gemäß §§. 31. 34. 119 des Zwangsvollstreckungsgesetzes vom 13. Juli 1883 der Rückgewähranspruch, wenn die Einräumung des Zinsrechtes für eine unverzinslich eingetragene Forderung, deren Fälligkeitszeit ungewiß war, angefochten wird?
4. Welche Bedeutung hat der §. 841 A.L.R. I. 11?
Wird ein in Baden domizilierter Staatsangehöriger des Königreiches Preußen aus dem Gebiete des Allgem. Landrechtes als überlebender Ehegatte gesetzlicher Vormund seiner minderjährigen Kinder (L.R.S. 390) und steht diesen an den in Baden erworbenen Liegenschaften ihres Vaters das gesetzliche Mündelpfandrecht (L.R.S. 2121) zu, oder ist zufolge L.R.S. 3 Abs. 3 das heimatstaatliche Vormundschaftsrecht (§. 11 der preuß. Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875) maßgebend?
1. Bedeutung der Worte "bei dem Betriebe" in §. 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
2. Bedeutung der Worte "dans les fonctious" in Art. 1384 des bürgerl. Gesetzbuches.
Unterliegt die Versicherungssumme, welche ein Dritter (der überlebende Ehegatte) infolge eines zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungsvertrages erhalten hat, der Minderung wegen Überschreitung des Freiteiles?
Ist nach rheinischem Rechte eine Teilung des Eigentumes in der Weise statthaft, daß dem Einen die Oberfläche, einem Anderen ganz oder teilweise der darunter befindliche Grund und Boden gehöre?
Was ist unter einer allgemeinen Ermächtigung (autorisation générale) im Sinne des Art. 223 des bürgerl. Gesetzbuches zu verstehen?
Liegt eine solche vor, wenn der Ehemann seine Ehefrau ermächtigt hat, sich für alle Forderungen zu verbürgen, welche einem Dritten aus einer Geschäftsverbindung mit dem Ehemanne erwachsen werden?