Kann nach französischem Rechte eine gültige Schenkung unter Lebenden unter Umgehung der gesetzlichen Formvorschriften mittels Einkleidung in einen nicht gewollten belasteten Vertrag errichtet werden?
1. Steht der Ehefrau, welche nach erkannter Scheidung die Gütergemeinschaft angenommen hat, für eine aus der Teilung der Gemeinschaft herrührende Gleichstellungsforderung an den Ehemann die gesetzliche Hypothek (Artt. 2121. 2135 des bürgerl. Gesetzbuches) zu?
2. Hat das Teilungsprivileg, welches die genannte Forderung nach Artt. 2103 Ziff. 3. 1476 des bürgerl. Gesetzbuches genießt, nach der Regel des Art. 2095 das. den Vorrang vor der Hypothek eines Dritten, welche der Ehemann an einer Gemeinschaftsliegenschaft vor der Aufhebung der Gemeinschaft bestellt hatte?
1. Ist in dem Falle, wo der Eigentümer einer mit Hypothek beschwerten Fabrik lediglich das mitverpfändete, nach Art. 524 des bürgerl. Gesetzbuches immobilisierte Zubehör der Fabrik an einen Dritten verkauft hat, ohne daß jedoch das Zubehör von der Fabrik getrennt worden ist, der Ankäufer des Zubehöres als Drittbesitzer im Sinne des Art. 2175 das. anzusehen?
2. Muß der Eigentümer eines Grundstückes, um eine bewegliche Sache gemäß Art. 524 des bürgerl. Gesetzbuches "par destination" mit dem Grundstücke verbinden zu können, auch Eigentümer der beweglichen Sache sein?
Kann nach badischem Rechte derjenige, welcher sich ein Vorkaufsrecht auf eine Liegenschaft versprechen ließ, dann, wenn der das Vorkaufsrecht Zusagende über die Liegenschaft unter Nichtachtung des Vorkaufsrechtes einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der Käufer aber noch nicht im Grundbuche als Eigentümer eingetragen ist, die Erfüllung des Vorkaufsrechtes mittels Übertragung der Liegenschaft an ihn (den Vorkaufsberechtigten) verlangen oder nur Entschädigung wegen Nichterfüllung begehren?
1. Rechtliche Bedeutung der Anfechtungsklage, welche der Art. 882 Code civil dem Gläubiger eines Miterben gegen die Vermögensteilung gewährt, die von dem letzteren ungeachtet des Einspruches des Gläubigers ohne dessen Zuziehung mit den Beteiligten vorgenommen worden ist?
2. Ist die Fiktion des Art. 883 Code civil, welche das Prinzip der deklaratorischen Natur der Teilung zum Ausdrucke bringt, über das unmittelbare Gebiet derselben, das Verhältnis unter Miterben, hinaus auf die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten auszudehnen?
3. Hat nach den für die gesetzliche Gütergemeinschaft bestehenden Vorschriften der Ehegatte, welcher bei der Teilung einer ihm anerfallenen Erbschaft unter Aufrechnung seines Anteiles an der Mobiliarmasse der letzteren lediglich Immobiliar zugewiesen erhält, der Gütergemeinschaft eine entsprechende Vergütung zu leisten?
1. Ist die Quelle, deren Wasser sofort in geregeltem, über die Eigentumsgrenze des Quellgrundstückes sich fortsetzendem Laufe ständig abfließt, als ein Teil des so entstehenden Privatflusses anzusehen?
2. Unter welchen Voraussetzungen steht dem angrenzenden Ufereigentümer zum Schutze seines gesetzlichen Rechtes auf Benutzung des Wassers eines solchen Privatflusses die Besitzklage zu?
3. Wird der Rechtsbesitz des Ufereigentümers dadurch gestört, daß ein benachbarter Eigentümer die innerhalb seines Grundstückes liegenden Wasseradern, durch welche die Quelle gespeist wird, unterirdisch ableitet?
1. Steht nach den Grundsätzen des rheinisch-französischen Rechtes demjenigen, welcher gegen den ausgesprochenen Willen des Geschäftsherrn in dessen Angelegenheiten gehandelt hat, eine Klage auf Erstattung des Aufgewendeten zu?
2. Ist in einem solchen Falle nicht wenigstens ein Anspruch auf Ersatz der Bereicherung gegen den Geschäftsherrn zulässig?
Steht das im §. 26 Abs. 2 des Immobiliarzwangsvollstreckungsgesetzes vom 13. Juli 1883 gedachte Vorrecht demjenigen zu, welcher durch Vertrag mit dem Eigentümer des Gutes es übernimmt, durch von ihm zu gestellende Arbeiter landwirtschaftliche Dienste zu leisten? Begriff eines dauernden Arbeitsverhältnisses.
Gilt eine Ehe im Sinne des §. 41 A.L.R. II. 1 als nicht "fortgesetzt", wenn der eine Ehegatte nach entdecktem Irrtume 2c sich thatsächlich von dem anderen Ehegatten getrennt hat?