Begründung des Anspruches des Käufers auf Entschädigung, nachdem der rechtskräftig zur Lieferung und zur Entschädigung wegen verspäteter Lieferung verurteilte Verkäufer auch nach dem Urteil nicht geliefert hat, bezüglich des Schadensbetrages und der maßgebenden Zeitpunkte.
Voraussetzungen des Abnahmeverzuges und des Selbsthilfeverkaufes, wenn in einem und demselben Vertrage verschiedene Sorten einer Ware, unter Festsetzung eines besonderen Preises für jede Sorte und ratenweiser Lieferung, verkauft werden. Rechtliche Wirkung des auf die eine oder die andere Sorte beschränkten Verzuges und Selbsthilfeverkaufes.
Enthält die Verbürgung in Wechselform zugleich eine civilrechtliche Verbürgung, oder begründet sie nur eine Wechsel-Verpflichtung? Hat der Gläubiger die umfassendere oder der Bürge die beschränktere Verpflichtung zu beweisen?
1. Natur eines gegenseitigen Rückversicherungsvertrages, die sogen. Excedenten bei Seeversicherungen betreffend, und Auslegung eines solchen Vertrages. Wird die Rückversicherung unmittelbar mit dem Abschlusse einer unter den Vertrag fallenden primären Versicherung perfekt, oder bedarf es dazu noch der Einwilligungserklärung des Rückversicherers oder doch einer Aufgabe von seiten des primären Versicherers? Sind auf einen solchen Vertrag die Bestimmungen der Artt. 710 bis 815 H.G.B. über die Anzeigepflicht anwendbar?
2. Stillschweigende Genehmigung des primären Versicherers, die von ihm für eine von einem bestimmten Abgangshafen anzutretende Reise des Schiffes abgeschlossene Versicherung für die in Wirklichkeit von einem anderen Hafen aus angetretene Reise gelten zu lassen, und Einfluß der Nichtanzeige dieses Umstandes an den Rückversicherer auf dessen Verbindlichkeit.
1. Inwieweit ist die Einrede der Selbstverschuldung begründet, wenn ein Lohnbediensteter bei einer instruktionswidrigen Handlung einen Unfall sich zugezogen hat?
2. Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn der Berufungsrichter aus rechtsirrtümlichen Erwägungen den Beweisantritt einer Partei für unerheblich erklärt und zurückgewiesen hat?
Verjährung der Paulianischen Klage nach gemeinem Rechte. Auslegung des §. 14 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 (R.G.Bl. S. 277); dasselbe schützt nur erworbene Rechte. Anfechtung des mit einem Stellvertreter des Erwerbers geschlossenen, von letzterem nachträglich genehmigten Veräußerungsvertrages wegen Dolus des Veräußerers und des Erwerbers.
Kann der Ausländer, welcher vor dem 1. Oktober 1875 sein Warenzeichen angemeldet hat, seinen Besitzstand (§. 9 des Markenschutzgesetzes) auch solchen Anmeldungen gegenüber geltend machen, die vor Bekanntmachung des betreffenden Staatsvertrages im Reichsgesetzblatte erfolgt sind?
Rechtliche Natur der Versicherung imaginären Gewinnes. Begriff des Totalverlustes bei einer solchen. Sind am Bestimmungsorte angekommene Güter bloß deshalb als für den Empfänger verloren gegangene anzusehen, weil sie infolge Auslöschung der Marke durch einen Seeunfall nicht identifiziert werden können? Unterschied zwischen einer Versicherung der Güter selbst und einer abgesonderten Versicherung des an denselben zu machenden Gewinnes in dieser Beziehung. Angebliche Usance.
1. Ist in der Policeklausel, daß das Schiff im Anschluß an das - sich auf eine bestimmte Reise beziehende - Risiko dieser Police auch für die folgende Reise gegen eine nach Billigkeit zu regulierende Prämie versichert bleiben soll, ein perfekter Versicherungsvertrag oder nur die Bereiterklärung des Versicherers zur Übernahme der weiteren Versicherung enthalten?
2. Bildet jene Klausel eine bloße Modalität des Versicherungsvertrages oder einen selbständigen Nebenvertrag, zu dessen Abschlusse es eines besonderen Auftrages des Versicherten an den von ihm mit der Versicherung Beauftragten bedarf? Begründet auch eine ohne Auftrag des Versicherten von einem Dritten genommene Versicherung die Einrede der Doppelversicherung?