Steht den Arbeitern der in § 1 Nr. 7 GewUVG. bezeichneten Betriebe gegen den Betriebsunternehmer, welcher fahrlässigerweise unterlassen hat, seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, ein Schadensersatzanspruch zu, wenn sie infolge dieser Unterlassung der durch die Unfallversicherung gewährten Rechte verlustig gehen?
1. Wer hat nach der preuß. Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 in Verbindung mit Art. 142 EinfGes. zum BGB. und Art. 12 § 2 preuß. AusfGes. zum BGB. den Beamten zur Beurkundung von Immobiliarverträgen, woran die Stadt beteiligt ist, zu ernennen?
2. Muß eine Vollmacht, auf die als Protokollanlage zum Zwecke der notwendigen oder doch gewollten sachlichen Ergänzung der Haupturkunde in dieser Bezug genommen ist, gemäß §§ 176, 177 FrGG. vorgelesen werden?
3. Ist es notwendig, daß die nachträgliche Bewilligung einer Sicherungshypothek, die zur Sicherung eines formgerecht beurkundeten Grundabtretungsangebots dienen soll, ebenfalls nach Vorschrift des § 313 BGB. beurkundet wird?
Mitteilung des von dem Vorstande einer Berufsgenossenschaft gefaßten Beschlusses, wegen der ihr durch einen Betriebsunfall erwachsenden Aufwendungen von dem betreffenden Genossenschaftsmitgliede Ersatz zu verlangen. Ist für die Erhebung der Ersatzklage die Einhaltung der Frist von einem Monat nach der Zustellung des Beschlusses auch dann erforderlich, wenn das Mitglied bestimmt erklärt hat, daß es die ihm angesonnene Ersatzleistung verweigere?
Beginnt nach § 159 Abs. 1 HGB., wenn im Konkurse der offenen Handelsgesellschaft eine Gesellschaftsschuld von ursprünglich kürzerer als fünfjähriger Verjährungsfrist ohne Widerspruch der Gesellschafter festgestellt ist, für die gegen das Privatvermögen der Gesellschafter gerichteten Ansprüche mit der Beendigung des Konkurses eine Verjährungsfrist von fünf Jahren?
Ist der Vorschrift in § 126 Abs. 1 BGB. genügt, wenn bei gesetzlich vorgeschriebener Schriftform der bevollmächtigte Vertreter ausschließlich mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt?
Widerstreit des Rechtes des Vaters, zu bestimmen, in welcher Art der Unterhalt einem unverheirateten Kinde gewährt werden soll (§ 1612 Abs. 2 BGB.), mit dem Rechte der Mutter, vermöge der ihr allein zustehenden Sorge für die Person des Kindes dessen Aufenthalt zu bestimmen (§§ 1635, 1631 Abs. 1 BGB.).
Unterliegt das Recht auf die künftigen Zinsen einer Briefhypothek der Pfändung? Unterliegt der Nießbrauch an einer verzinslichen Briefhypothek der Pfändung? Bedarf es dazu der Herausgabe oder Wegnahme des Hypothekenbriefs?
Genügt dem Erfordernis des Art. 88 Nr. 2 WO. (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1908) die Beurkundung, daß der Protestat am Zahlungsorte kein Geschäftslokal und keine Wohnung hat?