1. Fortführung einer offenen Handelsgesellschaft durch die Erben eines Gesellschafters.
2. Heilung des Mangels der Anordnung eines Eides durch Beweisbeschluß, wenn deren Voraussetzungen nach § 461 ZPO. nicht vorliegen, gemäß § 295 ZPO.
3. Kann einer Partei ein richterlicher Eid auferlegt werden, von dessen Leistung oder Nichtleistung die Entscheidung überhaupt nicht für diese Partei, sondern nur für andere Beteiligte des Rechtsstreits abhängt?
4. Über die Grenzen der Fahrlässigkeit und der, einen möglichen schädlichen Erfolg einer Handlung ins Auge fassenden und diesen für den Fall seines Eintritts billigenden, Arglist (dolus eventualis).
5. Ist der Einwand des mitwirkenden eigenen Verschuldens des Verletzten bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen ausgeschlossen?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist nach preuß. Recht über die Öffentlichkeit eines Weges von den Zivilgerichten zu entscheiden?
2. Umfang der Benutzungsbefugnis an Interessentenwegen nach preuß. Recht.
Inwieweit haftet der aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter für eine zur Zeit seines Ausscheidens bestehende Saldoforderung eines Dritten gegen die Gesellschaft aus einem Kontokurrentverhältnis, wenn dieses Verhältnis nach seinem Ausscheiden fortgesetzt wird, und spätere Saldoziehungen erfolgen und anerkannt werden? Kann eine solche Forderung gegen den ausscheidenden Gesellschafter mit Rechtswirksamkeit an einen Dritten abgetreten werden?
1. Begriff und Haftung des Handelsmäklers. Ist insbesondere jemand, der gewerbsmäßig Bankkredite für hypothekarische Darlehne auf Grundstücke vermittelt, ein Handelsmäkler?
2. Haftet derjenige, welcher durch einen Mäklervertrag eine Geschäftsvermittlung, und sodann von einem als Gegenkontrahenten in Aussicht Genommenen einen Auftrag zu vorgängigen Erkundigungen übernommen hat, dem letzteren als Beauftragter?
Sind Personenfahrkarten im Dampfschiffsverkehr auf Hafenrundfahrten stempelpflichtig, wenn die beförderten Personen durch die Fahrkarten auch den Anspruch auf Führung und Erklärung der Sehenswürdigkeiten während der Fahrt erwerben?
Wie ist die Entschädigung bei der Teilenteignung eines Kirchplatzes zu bemessen? Wird dieser dadurch zum öffentlichen Platz, daß er seit Menschengedenken als Zugang für angrenzende Häuser und als Durchgang nach öffentlichen Straßen benutzt worden ist?
Erlischt eine Firma, die auf den Ankäufer eines Geschäftes gleichzeitig mit diesem unter der Bestimmung übertragen wurde, daß der Ankäufer das Recht, die Firma zu führen, nur für seine Person erwerbe, und nicht berechtigt sei, dasselbe auf einen anderen zu übertragen, daß auch seine Erben dieses Recht nicht ausüben dürften, mit dem Tode des Ankäufers auch mit der Wirkung, daß selbst der ursprüngliche Verkäufer demjenigen, auf den das Geschäft demnächst übergeht, die Firma rechtswirksam nicht mehr übertragen kann?
Findet § 63 Abs. 1 des Brausteuergesetzes vom 15. Juli 1909 auf solche Bierlieferungsverträge Anwendung, durch welche Brauer und Bierabnehmer einen ziffermäßig bestimmten Bierpreis vereinbart haben? Ist insbesondere eine solche Vereinbarung als eine der Anwendung des § 63 Abs. 1 entgegenstehende ausdrückliche Vertragsbestimmung im Sinne des Abs. 3 dieses Paragraphen anzusehen?
Ist eine Vereinbarung über einen von dem Brauer dem Bierabnehmer bei Barzahlung des Bierpreises auf diesen zu gewährenden Rabatt auch auf den gemäß § 63 Abs. 1 zu zahlenden Zuschlag zum Hektoliterpreis zu beziehen?