Hindert der böse Glaube des Gerichtsvollziehers, der zum Zwecke der Zwangsvollstreckung dem Schuldner eine in Wirklichkeit einem Dritten gehörende bewegliche Sache gemäß § 897 Abs. 1 ZPO. wegnimmt, den Übergang des Eigentums auf den Gläubiger?
Hat eine jüngere Firma, deren Inhaber durch ihre Benutzung vor dem 1. Oktober 1909 nicht gegen den § 8 des UWG. vom 27. Mai 1896 verstieß, einer älteren Firma zu weichen, wenn sich nach dem 1. Oktober 1909 zwischen beiden Firmen eine Verwechselungsgefahr im Sinne des § 16 des UWG. vom 7. Juni 1909 herausstellt?
Umfaßt der Erstattungsanspruch des Gefälligkeitsakzeptanten auch die durch die Klage des Wechselinhabers entstandenen Prozeßkosten?
2. Wann liegt Einwilligung des Klägers in die erst während der Berufungsinstanz vorgeschützte Aufrechnung vor?
Ist für gutgläubigen Eigentumserwerb gemäß § 892 BGB. Raum, wenn der Veräußerer und der Erwerber als Gegenstand der Auflassung übereinstimmend nicht das gesamte durch das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs nachgewiesene Grundstück, sondern nur einen bestimmten Teil des Grundstücks angesehen haben?
Wird die vereinbarte Form der Kündigung mittels "eingeschriebenen" Briefes dadurch ersetzt, daß der Beklagte von dem Inhalte der ihm zugestellten, die Kündigung aussprechenden Klageschrift Kenntnis nimmt?
Kann sich eine Aktiengesellschaft ihren Aktionären gegenüber, die zu einem Syndikat vereinigt sind, für den Fall ihres Austritts aus dem Syndikate zur Übernahme ihrer Aktien gegen Entgelt verpflichten?
Unter welchen Voraussetzungen kann der in § 13 des Warenzeichengesetzes einer Firma gewährte Schutz auch einer sog. Etablissementsbezeichnung zuteil werden?
Ist der Stempel für Familienstiftungen nach Tarif-Nr. 23 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 durch § 60 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 beseitigt?
Besteht ein Recht an einer Erfindung schon vor der Anmeldung zur Patenterteilung? Begründet es einen Anspruch auf ausschließliche Ausnutzung der Erfindung und ein Untersagungsrecht gegen jeden Dritten?
Ist der Käufer eines Grundstücks, der sich in dem notariellen Kaufvertrage mit dem Verkäufer über die Belastung des Kaufgrundstücks mit einem dinglichen Vorkaufsrechte für diesen geeinigt hat, hieran gebunden? Wird die Einigung dadurch, daß der Käufer durch Auflassung und Eintragung das Grundstück erwirbt, wirksam, obgleich er mit dem Verkäufer bei der Auflassung über den Inhalt des Vorkaufsrechts nicht mehr einig war?