1. Verliert der Betrogene oder Gezwungene mit der Versäumung der Anfechtungsfrist zugleich die Möglichkeit, die Wirkung des Geschäfts mit Hilfe des Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung schuldrechtlich rückgängig zu machen?
2. Zur Gegeneinrede der Arglist.
Wie weit reicht bei einer offenen Handelsgesellschaft das Recht des Widerspruchs eines geschäftsführenden Gesellschafters gegen die Geschäftsführung eines anderen?
1. Können im Patentverletzungsprozesse für die Begründung der Restitutionsklage Patenterteilungsakten als neu aufgefundene Urkunden in Betracht kommen?
2. Zur Anwendung des § 432 Abs. 2 ZPO.
1. Bedarf bei der Unterlassungsklage aus § 15 des Kunstschutzgesetzes die Besorgnis einer Wiederholung der Rechtsverletzung besonderer Begründung?
2. Besteht eine allgemeine Erkundigungspflicht nach Schutzrechten für das Vervielfältigungsgewerbe?
3. Gewährt das Kunstschutzgesetz einen Anspruch auf Rechnungslegung auch bei fahrlässiger Verletzung des Urheberrechts?
Ist die Frist des § 40 Abs. 6 des Rayongesetzes gewahrt, wenn in Preußen das Schreiben, womit die Entschädigung in Kapital verlangt wird, nicht an den Kommissarius der Regierung, sondern an den Bezirksausschuß gerichtet, bei diesem vor Ablauf der Frist eingekommen, an jenen aber nicht gelangt ist?
1. Greift § 60 Abs. 2 BGB. auch dann Platz, wenn die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister aus anderen Gründen als wegen Mangels der in Abs. 1 erwähnten Erfordernisse zurückgewiesen wird?
2. Sind die §§ 28, 199 FrGG. auch in den Fällen der §§ 60, 73 BGB. anwendbar?
1. Gehören in Preußen die Beamten der Königlichen und der Prinzlichen Hofstaaten zu den Staatsbeamten im weiteren Sinne oder sind sie als durch bürgerlichrechtlichen Dienstvertrag angestellt anzusehen?
2. Enthält die Königliche Kabinettsorder vom 20. Mai 1832 über das Disziplinarverfahren gegen die Hofstaatsbeamten Normen des objektiven Rechtes oder eine bloße Dienstanweisung und ist sie im ersten Falle in rechtswirksamer Weise bekannt gemacht?
3. Ist diese Kabinettsorder durch die spätere Gesetzgebung außer Kraft gesetzt worden?
Inwiefern kann bei einer Zwangsversteigerung der Ersteher des Grundstücks gegenüber einem Gläubiger, dem die Forderung aus dem Bargebot übertragen worden ist, gegen diese Forderung mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm gegen den Vollstreckungsschuldner zustehen?