Kann ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründender unabwendbarer Zufall angenommen werden, wenn die Fristversäumung auf das Verschulden einer Person zurückzuführen ist, der die Partei die Führung des Verkehrs mit dem Prozeßbevollmächtigten übertragen hatte? Macht es einen Unterschied, ob der Verkehrsvertreter ein Anwalt oder ein Richtanwalt ist? Ist das Verschulden eines Angestellten des Verkehrsvertreters einem eigenen Verschulden des Verkehrsvertreters gleichzustellen?
1. Was setzt der Unterlassungsanspruch wegen übler Nachrede voraus?
2. Wann kann sich der Verleger eines Schriftwerks, worin üble Nachrede enthalten ist, auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen?
3. Schließt guter Glaube an die Wahrheit der Nachrede die Verantwortlichkeit des Verlegers aus?
4. Beschränkt sich der Unterlassungsanspruch wegen übler Nachrede auf bestimmte Arten der Behauptung und Verbreitung?
Kann der Ehegatte, gegen den auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft erkannt ist, lediglich zu dem Zweck Berufung einlegen, um die Scheidung der Ehe aus beiderseitigem Verschulden herbeizuführen?
1. Ist ein in der Zeit des Währungsverfalls getroffenes Abkommen, das die Entgelte aus einem älteren Dauervertrag nach dem Börsenpreis von Roggen und Öl bemißt, auch beim Fehlen besonderer Parteiabrede als bloß vorläufiges Abkommen anzusehen?
2. Berechtigt die Wiederbefestigung der deutschen Währung ohne weiteres zum Rücktritt von Verträgen wegen Änderung der Vertragsgrundlage?
1. Welche Wirkung haben Einfuhrverbote überseeischer Länder auf den Bestand eines Seeversicherungsvertrags und auf die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers?
2. Was ist unter "Waffen" im Sinne von Art. 170 des Versailler Vertrags zu verstehen?
3. Wann ist die unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer vor Abschluß einer Seeversicherung gestellten Frage für den Bestand des Versicherungsvertrags ohne Bedeutung?
1. Ist für die Vollstreckung von Urteilen in der Schweiz und insbesondere im Kanton Schaffhausen die Gegenseitigkeit verbürgt?
2. Darf die Revision rügen, daß die Frage nach der Verbürgung der Gegenseitigkeit falsch beantwortet sei, weil über den Inhalt des fremden Rechtes unrichtige Feststellungen getroffen worden seien?
1. Ist ein eigenhändiges Testament in seiner Gesamtheit gültig, wenn der Erblasser mit einem früheren, wegen fehlender Eigenhändigkeit der Ortsangabe nichtigen, Testament einen "Nachtrag" in solche unmittelbare räumliche Verbindung gebracht hat, daß die neue formgerechte Datierung und die neue Unterschrift das Ganze äußerlich decken?
2. Wird die Gültigkeit eines eigenhändigen Testaments dadurch beeinträchtigt, daß es im Eingang und am Schluß verschiedene Zeitangaben enthält?
Finden die in Art. 2 der 9. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 18. Juni 1923 gegebenen Kürzungsbestimmungen auch auf das Ruhegehalt eines Reichsbeamten Anwendung, der vor Erlaß des Gesetzes vom 17. Mai 1907, betreffend Änderungen des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, in den Ruhestand getreten ist und später im Kommunaldienst einen weiteren Anspruch auf Ruhegehalt erworben hat?
Ist bei einem wegen Formmangels nichtigen, durch spätere Auflassung und Eintragung gültig gewordenen Grundstückskaufvertrag als der für die Berechnung des Goldmarkbetrags entscheidende Zeitpunkt des Erwerbs der Kaufpreisforderung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Zeitpunkt anzusehen, in dem durch Auflassung und Eintragung der Formmangel geheilt wird?
Ist für die Berechnung des Goldmarkbetrags einer Kaufgeldforderung nach §§ 2, 3 Abs. 1 AufwG. der Tag des Angebots oder der Tag der Annahme maßgebend, wenn der Kaufvertrag in der Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Verkäufer gemachtes Angebot erst in einem späteren Zeitpunkt angenommen wurde?