1. Zulässigkeit der Revision des Streitgenossen, wenn bei dem anderen Streitgenossen, der gleichfalls Revision eingelegt hat, die Revisionssumme gegeben ist. Wie berechnet sich hiernach die Revisionssumme für den ersten Streitgenossen, wenn beide als Gesamtschuldner verurteilt worden sind?
2. Ist die Aufwertung auch dann nach dem Tage des Vertragsschlusses vorzunehmen, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt und die Kaufsache zum Weiterverkauf bestimmt war?
3. Zur Bedeutung des 15. August 1922 für die sog. rückwirkende Aufwertung.
1. Kommt bei Aufwertung von Teilforderungen für die Frage, ob ein unbilliges Mißverhältnis zwischen Forderungswert und Leistungswert vorliegt, nur die Teilforderung allein in Betracht oder ist auch dafür der Wert der früheren Teilleistungen mitheranzuziehen?
2. Grundsätze der rückwirkenden Aufwertung.
3. Liegt in der vorbehaltlosen Annahme einer entwerteten Papiermarkzahlung ein Verzicht, wenn der Annehmende sich drei Jahre lang stillschweigend verhalten hat und erst im Jahre 1925 mit Aufwertungsansprüchen hervortritt?
Wie ist der Wert eines enteigneten Grundstücks für die Feststellung der Entschädigung zu berechnen, wenn die Enteignung während der Inflationszeit stattgefunden hat?
Muß eine deutsche Bank, die als Sicherheit für einen gewährten Kredit englische Akzepte empfangen hat und sie nach Kriegsausbruch durch ihre Londoner Zweigniederlassung hat einziehen lassen, nach Abdeckung des Kredits die Wechselbeträge herausgeben, auch wenn das Vermögen der Zweigniederlassung durch den englischen Staat beschlagnahmt und eingezogen worden ist?
1. Ist der Anspruch eines Schuldners auf Feststellung des Nichtbestehens seiner Verpflichtung aus einem Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB.) im Rechtsweg verfolgbar, wenn feststeht, daß die versprochene Geldsumme das Entgelt für die Aufhebung der auf Grund einer örtlichen Wohnungsmangel-Verordnung erfolgten Beschlagnahme der Wohnräume eines Hauses und für die Freistellung des Grundstücks von künftigen Beschlagnahmen bilden sollte?
2. Ist ein solcher Anspruch sachlich gerechtfertigt?
1. Wird das Recht des Grundstückserwerbers, geltend zu machen, daß der Wiedereintragung einer gelöschten Hypothek nach § 20 AufwG. die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs entgegenstehen, dadurch ausgeschlossen, daß er gegen die Anmeldung der Hypothek bei der Aufwertungsstelle nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt hat?
2. Hat der Grundbuchrichter zu prüfen, ob der Wiedereintragung der Hypothek die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs entgegenstehen?
1. Setzt die Anwendung des § 20 Abs. 2 AufwG. voraus, daß die Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung bereits in dem in § 892 Abs. 2 BGB. bestimmten Zeitpunkt erteilt war?
2. Was ist unter Erteilung der Löschungsbewilligung oder einer löschungsfähigen Quittung zu verstehen?
Ist der Abs. 2 des § 892 BGB. auch dann anwendbar, wenn die Rechtsänderung, durch deren Aufnahme das Grundbuch unrichtig wird, zur Zeit der Stellung des Antrags auf Eintragung noch nicht eingetragen war, aber bis zur Eintragung des Erwerbers eingetragen worden ist?