Trifft Art. 173 RVerf. auch solche Staatsleistungen, die einer Religionsgesellschaft bis zur Staatsumwälzung aus Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln geschuldet waren, vor dem Inkrafttreten der Reichsverfassung aber in landesrechtlich gültiger Weise aufgehoben worden sind?
1. Kennzeichen einer laufenden Rechnung. Wann ist Einlage eines Arbeitnehmers bei seinem Arbeitgeber anzunehmen, wann eine Vermögensanlage im Sinne des Aufwertungsgesetzes?
2. Kann bei laufender Rechnung über Bezüge eines kaufmännischen Angestellten, der sein Saldo-Anerkenntnis wegen Unrichtigkeit der in entwerteter Papiermark aufgestellten Rechnung widerruft, von diesem geltend gemacht werden, es handle sich um Ansprüche aus einem gegenseitigen Vertrag nach § 63 Abs. 3 AufwG., und kann zu diesem Zwecke auf das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zurückgegangen werden?
3. Kann Aufwertung der Posten einer laufenden Rechnung, wenn die Saldoanerkenntnisse wegen Währungsverfalls als irrig widerrufen worden sind, nur vom 15. Juni 1922 an oder auch für eine frühere Zeit verlangt werden?
Ist für den Anspruch des Verpächters auf Ergänzung der ihm vom Pächter in Geld geleisteten, infolge des Währungsverfalls entwerteten Pachtsicherheit das Pachteinigungsamt ausschließlich zuständig?
1. Hat derjenige, gegen den auf Grund der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 eine Enteignung verfügt worden ist, einen Anspruch auf Rückauflassung, wenn das enteignete Land nicht bebaut wird?
2. Welche Wirkungen hat ein vor dem Inkrafttreten der Zivilprozeßnovelle vom 13. Februar 1924 erlassenes Zwischenurteil über ein selbständiges Angriffsmittel nach dem genannten Zeitpunkt?
1. Wann ist eine Erfindung als eine gemeinsame anzusehen, wann als Betriebserfindung?
2. Kann ein Miterfinder gegenüber dem anderen eine widerrechtliche Entnahme begehen?
3. Ist ein Vorbenutzungsrecht an einer gemeinsamen Erfindung denkbar?
1. Zur Tragweite der deutsch-chinesischen Vereinbarung vom 20. Mai 1921 über die Wiederherstellung des Friedenszustandes (RGBl. S. 829).
2. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Pfandgläubiger das Pfand durch eine eigene ihm zurechenbare Handlung verliert?
1. Bedarf es, wenn der Bezogene in dem nach § 16 ScheckG. auf den Scheck gesetzten Vorlegungsvermerk die Angabe des Datums nachträglich abändert, der Hinzufügung eines von ihm unterschriebenen Vermerks?
2. Zur Frage der Haftung einer Bank (Aktiengesellschaft) aus § 31 BGB.
Fällt ein im Juli 1923 geschlossener Vergleich, in dem auf künftige durch die Rechtsprechung oder durch die Gesetzgebung etwa einzuführende Aufwertungsansprüche ausdrücklich verzichtet ist, unter § 67 AufwG.?
1. Nachbildung oder eigentümliche Schöpfung, unfreie oder freie Benützung bei Entlehnung des Gegenstandes, des leitenden Gedankens oder einzelner bezeichnender Züge eines Kunstwerkes; Bedeutung des Übereinstimmenden und der Unterschiede.
2. Grenzen der Nachprüfung durch das Revisionsgericht bei Feststellungen über die Kunstwerkeigenschaft.