1. Kann der Besitzer ohne die im § 1003 Abs. 1 BGB. vorgesehene Fristbestimmung auf Feststellung der erstattungsfähigen Verwendungen klagen, wenn der Eigentümer seinem Anspruch gegenüber ernsthaft bestritten hat, daß solche Verwendungen überhaupt oder daß sie in der angegebenen Höhe gemacht worden seien?
2. Können mit dieser Feststellungsklage der Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Frist des § 1003 Abs. 2 BGB. und die Klage auf Verurteilung zur Duldung der Befriedigung aus der Sache verbunden werden?
1. Genügt zur Begründung der Ehescheidungsklage aus § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. die Verurteilung des Ehegatten zur Herstellung der ehelichen Gemeinschaft?
2. Inwieweit kann der zur Eheherstellung verurteilte Ehegatte sein Fernbleiben damit rechtfertigen, daß er geglaubt habe, der andere Teil habe sich während des entscheidenden Jahres ehewidrig verhalten?
1. Ist der Konkursverwalter durch einen vom Gemeinschuldner geschlossenen Schiedsvertrag gebunden, insbesondere auch insoweit, als es sich um einen Streit über den Bestand von Rechten handelt, auf Grund deren im Konkurs Aussonderung oder abgesonderte Befriedigung begehrt wird?
2. Zum Begriff der Verurteilung zu einer der Genehmigung der Devisenbewirtschaftungsstelle bedürfenden Leistung im Sinne der Devisenbewirtschaftungsverordnung.
Welches Oberlandesgericht ist als Berufungsgericht zuständig, wenn das Landgericht nach Erlassung seines Urteils aufgehoben worden ist und die ihm zugehörig gewesenen Amtsgerichte anderen Landgerichten zugeteilt worden sind, die verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken angehören?
1. Setzt im Falle von baulichen Maßnahmen, die auf Wunsch des Mieters getroffen wurden, die Ausschließung des außerordentlichen Kündigungsrechts voraus, daß der Vermieter den damit verbundenen außergewöhnlichen Kostenaufwand getragen hat?
2. Steht die Vereinbarung, der Mieter solle den außergewöhnlichen Aufwand verzinsen und tilgen, der Ausschließung des Kündigungsrechts entgegen?
1. War die Eisenbahn in der Zeit vom Januar bis zum Juli 1926 nach dem vom 1. August 1925 ab gültigen Deutschen Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abt. B Nebengebührentarif Ziff. IX B, C berechtigt, bei der Ausfuhr von Gütern nach Frankreich, die keinem Ausfuhrzoll unterlagen, deren Ausfuhr aber behördlicher Bewilligung bedurfte, eine Abfertigungsgebühr oder eine Vorführungsgebühr zu erheben?
2. Zur Frage der Zulässigkeit ergänzender Auslegung von Eisenbahntarifen und über die rechtliche Bedeutung der Erläuterungen zu den Tarifstellen.
1. Kann die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen die Errichtungsgemeinden eines Arbeitsnachweisamts, das in die Reichsanstalt eingegliedert worden ist, den Anspruch auf Zuführung nicht verausgabter Beitragsmittel im ordentlichen Rechtsweg verfolgen?
2. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn die Reichsanstalt von den Errichtungsgemeinden Erstattung fehlender Beitragsmittel mit der Begründung fordert, die Verwaltungsgemeinde habe durch ungenügende Beaufsichtigung der Angestellten des Arbeitsnachweisamts die Veruntreuung erhobener Beiträge ermöglicht?
1. Werden die in § 107 Abs. 1 GenG. vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung des Termins zur Erklärung über die Vorschußberechnung und die besondere Ladung der in der Berechnung aufgeführten Genossen durch Terminsverkündung ersetzt?
2. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die öffentliche Terminsbekanntmachung und die besonderen Ladungen unterblieben sind?
3. Über Nichtigkeit von Goldmarkumstellungs-Beschlüssen einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
1. Muß eine Partei, um sich den Aufhebungsgrund aus § 1041 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. zu wahren, auch dann die Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens schon in diesem selbst geltend machen, wenn die Unzulässigkeit aus einem Verstoße gegen die guten Sitten hergeleitet wird?
2. Kann ein Schiedsvertrag, der wegen der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Bestimmungen enthält, welche die eine Partei benachteiligen, sittenwidrig sein, wenn diese Partei zur Eingehung des Vertrags durch einen von der anderen Partei ausgeübten wirtschaftlichen Druck genötigt wurde?