1. Sind bei der Vergleichung des ursprünglichen mit dem ermäßigten Mietzins im Hinblick auf außerordentliche Mietkündigung auch diejenigen Beträge zu berücksichtigen, die der Mieter dem Vermieter für Grundvermögenssteuer zu erstatten hat?
2. Ist der Mietzins "dauernd um mindestens zwanzig vom Hundert ermäßigt", wenn bei gestaffeltem Mietzins zwar die Summe der Mietentgelte, die für die vom 31. März 1932 ab noch laufende Vertragszeit zu zahlen sind, um zwanzig vom Hundert gesenkt worden ist, die Mietsenkung aber für einzelne Abschnitte dieses Zeitraums hinter zwanzig vom Hundert zurückbleibt?
Was versteht § 13 Abs. 2 der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 unter der "unverzüglichen" Weiterleitung der gegen ein Zeitungsverbot eingelegten Beschwerde an den Reichsminister des Innern? Genügt die oberste Landesbehörde ihrer Weiterleitungspflicht stets dadurch, daß sie die Beschwerde spätestens am fünften Tage nach der Einlegung dem genannten Reichsminister zuleitet?
1. Ist die Widerrechtlichkeit ausgeschlossen, wenn der Patentinhaber in gutem Glauben an den Umfang seines Patentes vor dessen Verletzung warnt?
2. Wann ist der Vertrieb sogenannter neutraler Ware eine mittelbare Patentverletzung?
1. Wieweit greift § 49 Abs. 1 des Reichsgesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts vom 30. Juni 1933 (RGBl. I S. 433) in wohlerworbene Beamtenrechte ein?
2. Verstößt die Streichung der Zulage für die preußischen Konrektoren an Volksschulen, welche weniger als zwanzig Klassen haben, gegen wohlerworbene Beamtenrechte?
1. Inwieweit haftet der Verkäufer von Aktien, wenn nach dem Kaufabschluß der Konkurs über das Vermögen der Aktiengesellschaft eröffnet worden ist?
2. Ist der Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft über Erhöhung des Grundkapitals nichtig, wenn danach die neuen Aktien für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden, aber der Mindestbetrag nicht festgesetzt wurde, unter dem die Ausgabe nicht erfolgen soll?
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine sittenwidrige Ausnützung der tatsächlichen Macht-(Monopol-)stellung vor, wenn ein Kraftwerk beim Abschluß eines Stromlieferungsvertrags auf den Vertragsgegner (eine Gemeinde) Schadensersatzansprüche abwälzt, die dem Werk aus der Nichteinhaltung eines früher mit einem anderen Stromlieferer vereinbarten Lieferverbots entstanden sind oder entstehen?
1. Wem stehen die landwirtschaftlichen Erzeugnisse eines zwangsversteigerten Landguts zu, die zur Zeit der Beschlagnahme noch mit dem Boden verbunden, zur Zeit der Versteigerung aber abgeerntet waren und bis zum Zuschlag unveräußert auf dem Grundstück verblieben sind? 2. Kann im Fall einer gleichzeitig mit der Zwangsversteigerung angeordneten Zwangsverwaltung der Zwangsverwalter noch nach der Erteilung des Zuschlags solche Früchte veräußern? Hat der Ersteher Anspruch auf den Erlös aus einem solchen Verkauf, wenn er zur Deckung von Zwangsverwaltungsvorschüssen an einen betreibenden Gläubiger ausgezahlt wurde?
Kann im Fall der Scheidung nach § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. die Restitutionsklage auf die Verletzung eines Zeugeneides gestützt werden, der in dem Rechtsstreit auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft geleistet worden ist?
1. Wie unterscheiden sich der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. und der des § 826 das., insbesondere bei kredittäuschenden Sicherungsübereignungsverträgen?
2. In welchem Umfang hat der Sicherungsnehmer bei Verträgen der zu 1 genannten Art geschädigten Dritten Schadensersatz zu leisten?
3. Muß der Sicherungsnehmer Schritte tun, um den Sicherungsübereignungsvertrag bekannt werden zu lassen, wenn er sich zwar zur Zeit des Abschlusses des Vertrags dessen kredittäuschender Wirkung nicht bewußt gewesen ist, aber nachträglich diese Wirkung erkannt hat?
4. Kann der Sicherungsnehmer dem über die Kreditwürdigkeit des Sicherungsgebers getäuschten Gläubiger den Einwand des mitwirkenden eigenen Verschuldens entgegenhalten?
1. Ist ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß ein solcher aus dem Frachtvertrage im Sinne des Art. 27 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890?
2. Sind Art. 437 und 439 des deutsch-polnischen Abkommens über Oberschlesien vom 15. Mai 1922 und die Ausführungsbestimmung 2 zu Art. 437 dieses Abkommens Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.?
3. Zum Begriff des Klaggrundes und zur Frage der Klagänderung.