1. Zur Frage der Zulässigkeit der Klage auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft, wenn für die Scheidung der Ehe das deutsche Recht, für die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten aber nach dem Haager Ehewirkungsabkommen das Gesetz des Heimatstaates maßgebend ist, das eine solche Klage nicht kennt.
2. Kann eine Scheidungsklage, die unter der Geltung des Haager Ehescheidungsabkommens abgewiesen worden ist, weil zwar nach deutschem Recht, nicht aber nach dem Gesetz des Heimatstaates der Ehegatten ein Scheidungsgrund gegeben war, nach dem Außerkrafttreten des Ehescheidungsabkommens erneut erhoben werden?
Kann der Besteller eines Werkes noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus mangelhafter Beschaffenheit des Werkes verlangen, nachdem in einem Vorprozesse die Werklohnklage des Unternehmers auf die vom Besteller erhobene Wandelungseinrede hin rechtskräftig abgewiesen worden ist?
Können bei Verfolgung eines auf Nichtigkeit eines Werkvertrags gestützten, auf Wertersatz für das gelieferte Werk nach § 818 Abs. 2 BGB. gerichteten Bereicherungsanspruchs des Unternehmers wertmindernde Umstände berücksichtigt werden, die durch eine verfehlte Planung des Bestellers verursacht sind?
1. Nach welchen Gesichtspunkten ist der Begriff des verkehrsreichen Bahnüberganges zu beurteilen?
2. Inwieweit haftet der Ehemann seiner Frau für den Schaden, den sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit in seinem Geschäft erleidet?
3. Fällt auch der mittelbare Schaden unter den Begriff des Sachschadens nach § 25 des Preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838?
1. Wird eine Hypothek, die einem nach Landesrecht bestehenbleibenden Recht im Range vorgeht, im Sinne von § 9 Abs. 2 EG. z.ZVG. beeinträchtigt, wenn der Gläubiger das Grundstück zur Rettung seiner Hypothek ersteht und es nunmehr wegen der bestehengebliebenen Belastung nicht so günstig weiterverkaufen kann, wie wenn die Belastung erloschen wäre?
2. Auf welches Meistgebot ist der Zuschlag zu erteilen, wenn im Fall des § 9 EG.z.ZVG. sowohl auf das Ausgebot mit Bestehenbleiben des Rechts als auch auf das Ausgebot unter dessen Wegfall ein gleich hohes Meistgebot abgegeben wird?
Verlieren Schiedsverträge, die den neuen Vorschriften der Zivilprozeßordnung nicht entsprechen, ihre Wirksamkeit auch dann, wenn am 1. Januar 1934 ein Verfahren weder vor dem ordentlichen noch vor dem Schiedsgericht anhängig war?
1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen Klägers Bedeutung für einen späteren Rechtsstreit, den der Vater im eigenen Namen gegen den Streitverkündeten führt?
2. Ist für den Minderjährigen die Bestellung eines Pflegers und dessen Einwilligung erforderlich, wenn die Eltern dem minderjährigen Kinde das Eigentum an ihren beweglichen Sachen übertragen, sich aber den Nießbrauch vorbehalten?
3. Zur Belehrungspflicht des Notars.
1. Ist für die Entgeltsansprüche von Gemeinden gegen die Abnehmer von Wasser aus gemeindlichen Wasserwerken der Rechtsweg zulässig?
2. Sind die normalen Zuleitungsverträge (Kleinabnehmerverträge) auf Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität oder anderer Kraft Einheitsverträge (Sukzessivlieferungsverträge) oder Wiederkehrschuldverhältnisse?
3. Ist der Konkursverwalter einem solchen Vertrag gegenüber zu einer Erklärung nach § 17 KO. verpflichtet?
4. Sind die aus der Erfüllung eines solchen Zuleitungsvertrags bis zur Konkurseröffnung entstehenden Forderungen Masseschulden, wenn die Lieferungen über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus fortgesetzt werden?
Fällt, wenn mehreren Personen zusammen die lebenslängliche Nutznießung am Nachlaß vermacht worden ist und eine davon nach dem Vermächtnisanfall stirbt, ihr Anteil den anderen zu?
Ist der Rechtsweg zulässig für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag, den eine (preußische) Gemeinde mit einem Unternehmer über die Ausführung einer Straßenanlage abgeschlossen hat? Ist dafür der Erlaß eines Ortsstatuts nach § 15 des preuß. Fluchtliniengesetzes von Bedeutung?