Über die Fortgeltung des Art. 675 des Rheinischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Code civil) und über die Grenzen, die seiner Anwendung mit Rücksicht auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis zu ziehen sind.
Kann ein Dritter, der gegen den Gläubiger nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners die Bereicherungsklage mit der Behauptung erhebt, die versteigerten Gegenstände seien infolge von (mit dem Schuldner vereinbarten) Sicherungsübereignungen sein Eigentum gewesen, der Anfechtungseinrede nach § 3 Nr. 1 AnfG. den Einwand entgegenhalten, daß die Ausschlußfrist des § 12 das. abgelaufen sei?
1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem Ehegesetze vom 6. Juli 1938.
2. Zum Begriff der Störung der Geistestätigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 und des § 105 Abs. 2 BGB.
3. Über die an die Führung des Beweises im Rechtsstreite zu stellenden Anforderungen.
Können die Strafverfügung einer Preisüberwachungsstelle und die Beschwerdeentscheidung des Reichskommissars der Preisbildungsstelle im Rechtsweg angegriffen werden? Unter welchen Voraussetzungen kann die gerichtliche Nachprüfung im Weg einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung herbeigeführt werden? Wird die Schadensersatzklage durch die gesetzliche Bestimmung gehindert, nach der Anordnungen auf Grund des Gesetzes über die Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung für die Gerichte bindend sind und wegen eines Schadens, der durch eine Anordnung oder Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes entsteht, keine Entschädigung gewährt wird?
1. Ist entsprechende Rechtsanwendung (Rechtsanalogie) auch beim Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes zulässig?
2. Über die rechtliche Bedeutung der Überschuß-(Saldo-)feststellung bei laufender Rechnung.
3. Ist die Vergünstigung des § 356 Abs. 1 HGB. auch auf das Konkursvorrecht des § 80 VAG. (entsprechend) anzuwenden?
1. Zur Ruhegehaltsberechtigung jüdischer Beamter, die nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 in den Ruhestand getreten sind.
2. Ist die Ruhegehaltsberechtigung städtischer Kündigungsbeamter davon abhängig, daß sie eine planmäßige Stelle bekleiden?
1. Zur rechtlichen Natur des Schiedsgerichts im Sinne des § 11 Abs. 2 des Tschechoslowakischen Gesetzes über den Versicherungsvertrag und zur Anfechtbarkeit des Schiedsspruchs mittels Klage.
2. Steht das Recht, den Schiedsrichter für das gemäß jenem § 11 Abs. 2 zu bestellende Schiedsgericht zu bestimmen, wenn der Versicherungsfall vor der Versteigerung der Liegenschaft eingetreten ist, dem Ersteher oder dem ursprünglichen Eigentümer der abgebrannten Liegenschaft zu?