Muß der Fahrzeughalter einen sorgfältig ausgewählten und genügend beaufsichtigten Treckerführer auf die Verpflichtung hinweisen, daß er sein Fahrzeug selbst zu führen habe und die Führung nicht Dritten überlassen dürfe?
1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, das zur Versäumung der Jahresfrist des § 1594 Abs. 1 geführt hat, die Annahme höherer Gewalt in entsprechender Anwendung des § 232 Abs. 2 ZPO. aus?
2. Ist im Sinne des § 1596 Abs. 2 BGB. das Ruhen des Verfahrens der Zurücknahme der Klage gleichzustellen?
1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im Bereich irrevisibelen Landesrechts gelten.
2. Gehören unwesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu den beweglichen Sachen?
3. Zum Begriff der Festigkeit der Verbindung zusammengesetzter Sachen und über die Bedeutung der Verkehrsauffassung.
4. Kommt es für die Anwendung des § 94 Abs. 2 BGB. nur auf den Zeitpunkt der ersten baulichen Vollendung des Gebäudes an?
Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die Verwirklichung eines Anspruchs auf Beseitigung einer nur sachlich widerrechtlichen Beeinträchtigung vorbereitet werden soll?
1. Darf eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens zweier Ansprüche mit der Begründung abgewiesen werden, daß mindestens einer dieser Ansprüche bestehe?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Frau, die über ihre Ehepflicht hinaus im Geschäft des Mannes mitgearbeitet hat, nach Scheidung der Ehe eine Vergütung für ihre Dienste oder eine Beteiligung an dem erzielten Reingewinn beanspruchen?
1. In welchem Umfang bewirkt ein Urteil Rechtskraft, durch das die Unteransprüche eines Patents wegen ihrer Abhängigkeit von einem durch Verzicht erloschenen Hauptanspruch für nichtig erklärt worden sind?
2. Wie unterscheiden sich echter und unechter Unteranspruch und Nebenanspruch?
1. Ist daraus, daß der Unterverpächter sich für seine auf das Grundstück gemachten Aufwendungen vom Unterpächter eine Abfindungssumme zahlen läßt, die Abtretung der Ansprüche zu entnehmen, die bei vorzeitiger Beendigung der Pacht möglicherweise für den Unterverpächter gegenüber seinem Verpächter entstehen können?
2. Können dem Unterpächter bei vorzeitiger Beendigung der Pacht wegen seiner Verwendungen auf das Grundstück Ansprüche gegen den Hauptverpächter zustehen, wenn der Pächter sich im Hauptvertrag zur Vornahme bestimmter Verwendungen verpflichtet und für den Fall des Ablaufs der vereinbarten Vertragsdauer auf alle Ansprüche wegen irgendwelcher Verwendungen verzichtet hat, die Unterpacht aber aus diesem Grunde mit entsprechendem Inhalt abgeschlossen worden ist?
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine den Patentschutz auf die Gesamtkombination des Patentanspruchs beschränkende Entscheidung der Erteilungsbehörde vor?
Welche Rechte stehen dem Inhaber des älteren, nicht vorveröffentlichten Patentes gegenüber dem Inhaber des jüngeren Patentes zu, wenn dieses nicht ausgeführt werden kann, ohne daß zugleich der Erfindungsgedanke jenes älteren benutzt wird?