1. Kann der Irrtum über eine nicht ererbte Anlage zu geistiger Erkrankung die Eheaufhebung rechtfertigen, auch wenn der Ausbruch der Geisteskrankheit nur als Folge widriger Umstände zu befürchten ist?
2. Kann bei Beurteilung des Verhaltens eines Ehegatten nach § 50 EheG. seine geistige Störung berücksichtigt werden?
3. Zum Begriffe der außergewöhnlichen Härte nach § 54 EheG.
1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist?
2. Ist die Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden nichtig, wenn er die Verlängerung bewilligt hat, obgleich dem Antrage die Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten fehlte?
3. Hängt die Wirksamkeit der schriftlichen Verlängerungsverfügung, die der förmlichen Zustellung nicht bedarf, davon ab, daß der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers noch vor Ablauf der ursprünglichen Frist von ihr Kenntnis erlangt?
Kann sich eine Bank, die auf einen vom Bevollmächtigten ihres Kunden gefälschten Zahlungsauftrag hin gezahlt hat, gegenüber der Guthabenforderung des Kunden darauf berufen, der Kunde habe ihr für die Fälschung nach § 278 BGB. einzustehen?
Umfaßt der Ausschluß der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch Ausgleichsansprüche unter mehreren am Unfalle des Verwandten beteiligten Kraftfahrzeughaltern?
Gilt die Willenserklärung, zu deren Abgabe der Schuldner verurteilt ist, mit der Rechtskraft des Urteils nicht nur als abgegeben, sondern auch als zugegangen?
Zur Frage der Anfechtbarkeit der Beamtenanstellung wegen Willensmängel vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes. Waren die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Anfechtungsfristen entsprechend anzuwenden?
Wie ist das Ruhegehalt eines Beamten zu berechnen, der nach Landesrecht ohne seine Zustimmung im dienstlichen Interesse in ein Amt mit geringeren Dienstbezügen versetzt worden ist und nach Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes in den Ruhestand tritt?
1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß er die Wechselsumme in Teilbeträgen an verschiedene Empfänger zahle?
2. Kann auf die Einrede der Rechtshängigkeit verzichtet werden oder ist sie von Amts wegen zu berücksichtigen?
3. Kann eine Partei auch in Punkten für beweisfällig erklärt werden, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind?
1. Wer hat eine Sondervergütung zu bewilligen, die ein Beamter einer Stadtgemeinde aus den Mitteln einer selbständigen offenen Handelsgesellschaft, an der die Stadtgemeinde beteiligt ist, für die der Gesellschaft geleisteten Dienste erhalten soll?
2. Können Ansprüche aus einem früheren Vertragsverhältnis mit der Begründung hergeleitet werden, daß die Berufung auf die Vereinbarungen über die Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses sich als eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 826 BGB. darstelle, weil nachträglich Umstände eingetreten seien, die sich mit diesen Vereinbarungen nicht vertrügen?
1. Kann der Verpächter eines Lichtspieltheaters, dem als Pachtzins eine Umsatzbeteiligung mit Mindestbetrag zusteht, die Pacht kündigen, weil der Pächter wegen eines zweiten von ihm betriebenen Theaters den Umsatz im Pachttheater nicht so sehr wie möglich fördert?
2. Über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Pacht.
3. Inwieweit kann die Beteiligung des Verpächters am Ertrage der Pachtsache eine Gebrauchspflicht des Pächters begründen?