Welches Gericht entscheidet, wenn ein Gericht in der Ostmark eine Vormundschaftssache gemäß § 111 österr. Jurisdiktionsnorm an ein Gericht des Altreiches überträgt, dieses aber die Übernahme der Sache ablehnt?
1. Zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs gegen die Ehescheidung im Falle des § 55 Abs. 2 EheG.
2. Kann darin, daß der Scheidungsbeklagte unter Berufung auf die alleinige oder überwiegende Schuld des Klägers an der Zerrüttung der Ehe gemäß § 55 Abs. 2 EheG. der Scheidung widerspricht und deshalb die Abweisung der Klage beantragt, zugleich ein Antrag auf Schuldigerklärung des Klägers für den Fall gefunden werden, daß der Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird?
Kann einer armen Partei, über deren Armenrechtsgesuch noch nicht entschieden worden ist, das Verschulden des Anwalts, der für sie Berufung eingelegt, aber nicht die Verlängerung der Begründungsfrist erwirkt hat, auch dann entgegengehalten werden, wenn der Anwalt im Laufe der Begründungsfrist die Vertretung ausdrücklich niedergelegt hat?
Kann der die Scheidung auf Grund des § 55 EheG. verlangende Kläger für den Fall eines gegen ihn ergehenden Schuldausspruchs eine Schuldigerklärung der beklagten Partei erwirken? Ist deren überwiegende Schuld gegebenenfalls festzustellen?
Steht die Vorschrift des § 606 Abs. 4 ZPO. der Scheidung in Deutschland wohnhafter ausländischer Ehegatten entgegen, wenn ihr Heimatstaat sie nicht als seine Staatsangehörigen betrachtet? Wie verhält es sich, wenn die Stellungnahme der Behörden ihres Heimatstaates zur Frage ihrer Staatsangehörigkeit keine einheitliche ist, wie dies in Polen infolge der über die Auslegung des Art. VI Nr. 3 des Rigaer Friedensvertrags vom 18. März 1921 bestehenden Meinungsverschiedenheiten der Fall sein kann?
1. Liegt ein Tauschvertrag (mit gespaltener Parteirolle) vor, wenn jemand durch einen einheitlichen Vertrag seine Sache einem andern überläßt und dafür die Sache eines Dritten erhält? Richtet sich der Gewährleistungsanspruch wegen der erhaltenen Sache gegen beide Vertragsgegner?
2. Ist für den Gewährleistungsanspruch Verschulden des Gewährleistungspflichtigen erforderlich? Kann der Erwerber neben Gewährleistung auch Schadensersatz verlangen und muß er das Verschulden des Gegners am Schaden beweisen?
1. Ist eine Vereinbarung, durch die ein unstreitiges und unzweifelhaftes Rechtsverhältnis gestaltet wird, ein Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB.?
2. Bedarf ein Vertrag, in dem der Gläubiger dem Schuldner die Abtretung der Forderung an einen Dritten verspricht, der für Schenkungsversprechen vorgeschriebenen Form?
Können öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die erst für die Zukunft geplant sind, den Verkäufer eines Grundstücks zur Gewährleistung nach den Vorschriften über die Haftung für Sachmängel verpflichten?